Die DAB Energiesystem GmbH, ansässig in der Europaallee 24, 28309 Bremen, hat am 3. März 2025 einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Bremen ordnete daraufhin um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens an.
Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katharina Hansen aus Bremen bestellt. Geschäftsführer Dennis Adler kann Verfügungen über das Unternehmensvermögen nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin treffen.
Folgen für Gläubiger
Die Gläubiger der DAB Energiesystem GmbH wurden vom Gericht angewiesen, Zahlungen und Forderungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.
Möglichkeiten zur Beschwerde
Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin selbst oder durch Gläubiger mittels einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beim Amtsgericht Bremen eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der offiziellen Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Mit der angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt für die Zukunft der DAB Energiesystem GmbH eingeleitet worden. Ob es zu einer Sanierung oder einer endgültigen Insolvenz kommt, bleibt abzuwarten.
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