Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen D. Lechner GmbH – Insolvenz in Eigenverwaltung
Verbraucherschutzinformationen

D. Lechner GmbH – Insolvenz in Eigenverwaltung

viarami (CC0), Pixabay
Teilen

In dem Verfahren über den Antrag der D. Lechner GmbH, Erlbacher Straße 112, 91541 Rothenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Mitzscherlich Florian, beim Registergericht München unter der Nummer HRB 273389 eingetragen, wurde am 20.10.2023 um 12:00 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag zu verhindern.

Der Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl wurde als vorläufiger Sachwalter bestellt und erhält die Verantwortung, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu überwachen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu kontrollieren. Der vorläufige Sachwalter hat zudem die Befugnis, von der Schuldnerin zu verlangen, dass alle Zahlungen und Einnahmen nur über ihn abgewickelt werden.

Zudem wird der vorläufige Sachwalter damit beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und ob genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Er wird ebenfalls beauftragt, Bericht über verschiedene Aspekte, wie die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und das Bestehen von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen amtierende oder ehemalige Organe, zu erstatten.

Der Schuldnerin wird Gelegenheit gegeben, bis zum 22.01.2024 einen Insolvenzplan vorzulegen, und sie darf unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die künftige Insolvenzmasse verwalten und über sie verfügen.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Beschwerde eingelegt werden, wobei diese schriftlich beim Amtsgericht Ansbach, Promenade 8, 91522 Ansbach einzureichen ist. Elektronische Rechtsbehelfe müssen dabei bestimmten Anforderungen genügen, insbesondere einer qualifizierten elektronischen Signatur, und über bestimmte sichere Übermittlungswege eingereicht werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Verbraucherschutzinformationen

Konkurrenz zu PayPal: Europäisches Bezahlsystem Wero im Test

Das digitale Bezahlsystem Wero will in Europa eine ernsthafte Alternative zu US-Anbietern wie...

Verbraucherschutzinformationen

Preisturbulenzen bei Gold und Silber: Wackelt der „sichere Hafen“?

Gold und Silber galten über Jahrzehnte als verlässliche Rückzugsorte in Krisenzeiten. Doch...

Verbraucherschutzinformationen

Elektronische Patientenakte bleibt Ladenhüter: Verbraucherschützer sehen mehrere Gründe

Ein Jahr nach breiter Einführung wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland...

Verbraucherschutzinformationen

Energieausweis richtig lesen – Was er über Heizkosten verrät

Wenn Sie gerade eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder mieten wollen,...