Startseite Vorsicht BAFIN d.i.i. Investment GmbH: BaFin erlässt Veräußerungs- und Zahlungsverbot und stellt Insolvenzantrag
BAFIN

d.i.i. Investment GmbH: BaFin erlässt Veräußerungs- und Zahlungsverbot und stellt Insolvenzantrag

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

d.i.i. Investment GmbH: BaFin erlässt Veräußerungs- und Zahlungsverbot und stellt Insolvenzantrag

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. April 2024 gegen die d.i.i. Investment GmbH ein Veräußerungs-und Zahlungsverbot erlassen (nachfolgend: Moratorium) und einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft gestellt.

Das Moratorium ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Das Moratorium basiert auf § 42 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), der Insolvenzantrag auf § 43 KAGB in Verbindung mit § 46b Kreditwesengesetz.

Erläuterung

Die d.i.i. Investment GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die über die Erlaubnis verfügt, Investmentvermögen (Fonds) zu verwalten. Aktuell verwaltet sie 16 Alternative Investmentfonds (AIF) mit einem Volumen von insgesamt rund 621 Millionen Euro. Davon sind zwei Publikums-AIF, also Fonds, in die auch Privatanlegerinnen und -anleger investieren können, und 14 Spezial-AIFs. In diese Fonds dürfen nur professionelle und semi-professionelle Anleger investieren. Die 16 AIF der d.i.i. Investment GmbH investieren schwerpunktmäßig in (Wohn-)Immobilien.

Das Moratorium ist notwendig, um die Vermögenswerte der d.i.i. Investment GmbH in einem geordneten Verfahren zu sichern, bis das zuständige Amtsgericht über den Antrag der BaFin zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden hat. Grund für den Insolvenzantrag der BaFin ist die Zahlungsunfähigkeit der d.i.i. Investment GmbH. Die Alleingesellschafterin der d.i.i. Investment, die Muttergesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, hatte bereits am 2. April 2024 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Die Muttergesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für die Fonds auf die Verwahrstelle über. Bis zu diesem Zeitpunkt darf die d.i.i. Investment GmbH Geschäfte für Rechnung ihrer Fonds nur mit Einwilligung der Verwahrstelle durchführen. Sie muss zudem den Vertrieb ihrer bestehenden Fonds einstellen und darf keine weiteren Fonds auflegen.

Betroffene Anlegerinnen und Anleger können sich bei Fragen an das Verbrauchertelefon der BaFin unter der Nummer 0800 2 100 500 wenden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...