Startseite Vorsicht Anlegerschutz Conpair AG – Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG
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Conpair AG – Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG

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Conpair AG

Essen

Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär unserer Gesellschaft gegen die folgenden, auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. September 2023 gefassten Beschlüsse:

Tagungsordnungspunkt 1: Weitere Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2022

Tagungsordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung

Tagungsordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung zu § 2 „Gegenstand“

Tagungsordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung zu § 4 „Grundkapital“, Erweiterung um die neuen Absätze (3) und (4)

Tagungsordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder

Tagungsordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Anpassung und Änderung von § 12

Tagungsordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Erweiterung des § 18 Ziff. (1)

Klage zum Landgericht Essen mit den Anträgen erhoben haben, die vorgenannten Beschlüsse für nichtig zu erklären, sowie zum Teil hilfsweise deren Nichtigkeit festzustellen. Die Klagen sind zu einem Verfahren unter dem Aktenzeichen 43 O 37/​23 verbunden. Das Landgericht hat die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens angeordnet.

 

Essen, im November 2023

Conpair AG

Der Vorstand

 

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