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Confiserie Burg Lauenstein GmbH bleibt auch nach der BaFin Verfügung ein Genuss für die Anleger-Prima!

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Das ist unsere Quintessenz aus der Beantwortung unserer Presseanfrage durch Herrn Luger, Geschäftsführer der Confiserie Lauenstein, an unsere Redaktion Zitat: wie bereits mündlich ausgeführt ist diese Neuordnung der Lauensteiner Genussscheine mit der letzten Rückzahlung von Genussscheingeldern mit dem 26.02.2014 bereits weitestgehend abgeschlossen. Über 98,5 % aller Genussscheininhaber haben sich durch Rücksendung des Stimmzettels zurückgemeldet. Davon haben sich 19,34 % für die Rückzahlung entschieden. Die überwiegende Mehrheit von 80,66 % haben sich für die Umwandlung des § 9 (Erklärung des Darlehens als Nachrangdarlehen) entschieden. Den wenigen, die sich nicht gemeldet haben, wurde das Geld ebenfalls zurückbezahlt.Die Confiserie konnte diese Rückzahlung aus eignen liquiden Mitteln und der normale Kreditlinien gut erledigen. Zitat Ende Unserer Redaktion liegen Nachweise über die Korerktheit dieser Aussage vor. Prima Herr Luger! Das schmeckt sicher nicht nur der Bafin, sondern auch den Anlegern! Jetzt muss das Unternehmen nur noch das ungewöhnliche Vorgehen der BaFin klären, um den „Fall“ dann endlich zu den Pralinen legen zu können. Ein Unternehmen das eine kritische Situation so Meisterhaft meistert, das hat sicherlich auch das Vertrauen der Anleger verdient.

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