Startseite Vorsicht FINMA CONCADAS GmbH – Unterlassungsanweisung
FINMA

CONCADAS GmbH – Unterlassungsanweisung

00luvicecream (CC0), Pixabay
Teilen

Unterlassungsanweisung

Name CONCADAS GmbH
Verfügung vom 12.11.2021
Details Die CONCADAS GmbH, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne die notwendige Bewilligung bzw. den notwendigen Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird die CONCADAS GmbH angewiesen, jegliche Tätigkeit als Finanzintermediär im Sinne von Art. 2 Abs. 3 GwG ohne den dazu notwendigen Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation in irgendeiner Form zu unterlassen.

Für den Fall der Widerhandlung gegen die Unterlassungsanweisung gemäss Ziff. 3 des Dispositivs wird die CONCADAS GmbH auf Art. 48 FINMAG sowie die darin vorgesehene Strafdrohung hingewiesen:

Art. 48 FINMAG: Missachten von Verfügungen der FINMA

„Mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, wer einer von der FINMA unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels ergangenen rechtskräftigen Verfügung oder einem Entscheid der Rechtsmittelinstanzen vorsätzlich nicht Folge leistet.“

An die CONCADAS GmbH ergeht zudem der Hinweis auf Art. 44 FINMAG, welcher für eine bewilligungspflichtige Tätigkeit nach den Finanzmarktgesetzen ohne entsprechende Bewilligung bzw. ohne den notwendigen Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation eine Strafe vorsieht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
FINMA

Warnungen der schweizerischen FINMA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat neue Warnungen auf ihrer Webseite veröffentlicht. Diese...

FINMA

Aktuelle Warnungen der FINMA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist die zentrale Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt in...

FINMAVorsicht

FINMA-Warnmeldung: Achtung vor Suissebit GmbH – Potenziell unseriöses Angebot

Bern, 6. Dezember 2024 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) warnt vor der Gesellschaft...

FINMAVorsicht

FINMA-Warnmeldung: Vorsicht vor Mergers Consulting Zentrum AG – Unseriöse Aktivitäten möglich

Bern, 6. Dezember 2024 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) macht auf potenzielle Risiken...