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CLLB bekommt die Adressen der Mandanten nicht

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Es ist eine gängige Praxis und bei so manchem Rechtsanwalt sogar ein Geschäftsmodel. Man sucht sich einen Anleger den man anwaltschaftlich vertritt, und fordert dann die Gesellschaft des Emittenten auf, die Adressen der anderen Anleger herauszugeben, bezieht sich dabei auf ein Urteil des BGH. Viele Gesellschaften kommen dem dann nach, und haben dann oft einen sogenannten Anlegerschutzanwalt an der Backe. Der war nämlich dann so (dreist?) clever, und nutzt die Adressen für sich zum Mandantenfang, denn jedes Mandat bringt den Anwälten natürlich Kohle. Früher hat man das Handelsregister genutzt um an die Daten von Anlegern zu bekommen, heute geht das über diesen Weg einfacher. Nun gibt es aber scheinbar auch Emittenten die der Herausgabe der Mitanlegerdaten eines Anlegers nicht nachkommen. Eigentlich müsste man sagen Prima, denn so schützt das Unternehmen eigentlich seine Anleger und sich selber gegen ein aus unserer Sicht manchmal zweifelhaftes Geschäftsmodel, das durchaus Gesellschaften deren Geschäftsverlauf gut und in Ordnung war, dann in größere Probleme bringen kann.Es muss sich aufeinmal geegn vermeintliche Ansprüche von Anlegerschutzanwälten zur Wehr setzen, was dann wiederum viel Geld kosten kann, das wiederum  zu Lasten aller Anleger geht.

Nun haben wir eine interessante Veröffentlichnung der CLLB Rechtsanwälte aus München gelesen.

Zitat:Berlin, 24.08.2015. Bereits mit Urteil vom 17.02.2014 wurde die Dubai Sports City GmbH & Co. KG zur Herausgabe eines schriftlichen Verzeichnisses der Vor- und Nachnamen sowie der Adressen der an der Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG beteiligten Gesellschafter und Treugeber an einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt. Dennoch kommt die Fondsgesellschaft dieser Verpflichtung nicht nach. Rechtsanwältin Linz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die das rechtskräftige Urteil erstritten hat, erklärt: „Gegen die Dubai Sports City GmbH & Co. KG wurden wiederholt Zwangsgelder festgesetzt, um diese zur Herausgabe der Anschriften der Mitgesellschafter an einen von unserer Kanzlei vertretenen Anleger zu bewegen. An einem Interessenaustausch unter den Anlegern ihrer Gesellschaft scheint die Fondsgesellschaft kein Interesse zu haben, denn sie zahlt lieber Zwangsgelder als der Verpflichtung zur Herausgabe der Anschriften ihrer Gesellschafter an einen Mitgesellschafter nachzukommen.“

Zitat Ende

Mal ehrlich, vielleicht sieht der Emittent genau die von uns oben beschriebene Gefahr für sein Unternehmen? Ob CLLB ein wie oben beschriebenes  Geschäftsmodel hat wissen wir allerdings nicht, wollen dem Unternehmen da natürlich auch nicht unterstellen.

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