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Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) – interessantes Urteil pro Vermittler!

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beiliegend dürfen wir Sie auf ein bemerkenswertes Urteil verweisen, welches weitreichende Bedeutung haben dürfte. Im konkreten Fall ging es darum, dass die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) versuchte, einen Versicherungsvermittler in Regress zu nehmen; die angeblichen von CMI geltend gemachten Forderungen beliefen sich auf rund 2,2 Mio €. CMI war der Auffassung, dass der Versicherungsvermittler bei der Beratung der Kunden betreffend Lebensversicherungen von CMI Fehler gemacht habe. Das LG Lüneburg lehnt einen Regress vollumfänglich ab, da es zu der Auffassung gelangt, dass CMI ein ganz überwiegendes Verschulden im Hinblick auf unzureichende Informationen des Versicherungsvermittlers mittels eigener Broschüren und Unterlagen trifft. 

Das Urteil dürfte weitreichende Bedeutung haben über die CMI-Fälle hinaus. Immer öfter werden seitens der Initiatoren Produkte mehr oder weniger bewusst mit unzureichenden oder falschen Informationen verkauft oder gar von Anfang auf Schneeballsysteme etc. aufgebaut (so z.B. offenbar bei Infinus). Eine besondere Problematik erkennen wir dabei darin, dass die Vermittler oftmals nur sehr unzureichend über die Möglichkeiten informiert werden, im Innenverhältnis Regress gegen Initiatoren wie Versicherungsgesellschaften zu nehmen. Das bedeutet konkret, dass im umgekehrten Fall, wäre also der Vermittler vom Kunden verklagt und verurteil worden, dieser nunmehr hätte Regress im Innenverhältnis gegen CMI nehmen können.

Hans Witt

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, PartG Adenauerplatz 8 69115 Heidelberg

Tel. 06221 43401-11

Fax 06221 43401-40

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