Startseite Allgemeines Classicus AG:FMA warnt!
Allgemeines

Classicus AG:FMA warnt!

Teilen

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19. April 2012 teilt die FMA daher mit, dass die

Classicus AG
Feldkircher Straße 48
9494 Schaan
Liechtenstein
service(at)classicus.li

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Vermittlung des Einlagengeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 18 lit a BWG) ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung – Modeindustrie unter Druck

Die EU zieht die Reißleine gegen die Verschwendung in der Modebranche: Ab...

Allgemeines

Lindsey Vonn schwer gestürzt – Kritik an Hobby-Experten nach Olympia-Unfall

Der schwere Sturz von Skilegende Lindsey Vonn bei der olympischen Abfahrt am...

Allgemeines

Ghislaine Maxwell verweigert Aussage vor US-Kongress – Debatte um Epstein-Fälle spitzt sich zu

Ghislaine Maxwell, die wegen ihrer Rolle im Missbrauchsskandal um Jeffrey Epstein verurteilte...

Allgemeines

Jugend am Abgrund – ChatGPT ersetzt Hirn, Herz und Hausaufgaben

Die Menschheit steht am Scheideweg, und schuld sind – natürlich – wieder...