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CK1 Immobilien GmbH – Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. CK1 Immobilien GmbH (HRB 12740 KI), Düppelstr. 7, 24105 Kiel, vertr. d. d. Geschäftsführer Harald Krüger wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.08.2015, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet..Zum Insolvenzverwalter/Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani, Sell Speicher/Wall 55, 24103 Kiel Telefon: 0431/600530, Fax: 04316005360

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2015 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter/bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem/der Insolvenzverwalter/in unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldners/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem/der Schuldner/in hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die-sen/diese zu leisten, sondern nur noch an den/die Insolvenzverwalter/in.

Der/Die Insolvenzverwalter/in wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen, auch soweit es die Zustellung dieses Beschlusses an die Gläubiger und den/die Schuldner/in betrifft.

Berichtstermin und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird anberaumt auf
Wochentag und Datum Uhrzeit Saal im Gerichtsgebäude
07.10.2015 10:00 2 Deliusstr. 22

Tagesordnungspunkte:

1. Bericht des/der Verwalters/in (§ 156 InsO)
2. Beschlussfassung über
a) den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
b) die Beibehaltung oder Neuwahl eines Verwalters
c) die Beibehaltung oder Wahl eines Gläubigerausschusses
d) die Zahlung von Unterhalt an den/die Schuldner/in aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: Das Anderkonto des Insolvenzverwalters
UniCredit Bank AG, IBAN DE44 2003 0000 0016 0113 14, BIC HYVEDEMM300.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist für den/die Schuldner/in das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kiel, Deliusstr. 22, 24114 Kiel in deutscher Sprache schriftlich oder, sofern die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht geboten ist, zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden, sofern die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht geboten ist.
Die Beschwerde muss spätestens innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kiel einge-gangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Kiel, 21.08.2015
Amtsgericht Kiel, Abt. 25

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