Die Diskussion rund um Christian Ulmen nimmt weiter Fahrt auf – und rückt nun auch seinen Rechtsbeistand in den Fokus. Was man aktuell dazu lesen kann, lässt zumindest Zweifel aufkommen, ob hier die richtige strategische Entscheidung getroffen wurde.
Denn aus gut informierten Kreisen heißt es: Die Wahl des Anwalts sorgt hinter den Kulissen für Stirnrunzeln. Zwar gilt der Jurist als erfahrener Presserechtler, doch genau hier könnte das Problem liegen. Denn was Ulmen derzeit offenbar droht, ist eben nicht nur eine mediale Auseinandersetzung – sondern möglicherweise eine strafrechtliche.
Und das ist ein entscheidender Unterschied.
Presserecht vs. Strafrecht – falscher Fokus?
Ein Presserechtler mag hilfreich sein, wenn es um Berichterstattung, Gegendarstellungen oder Unterlassungen geht. Doch wenn strafrechtlich relevante Vorwürfe im Raum stehen, braucht es vor allem eines: einen spezialisierten Strafverteidiger.
Idealerweise flankiert von einem Presserechtler – aber eben nicht umgekehrt.
Genau hier scheint Ulmen aus Sicht von Beobachtern falsch aufgestellt zu sein. Denn in einer Situation, in der Ermittlungen im Raum stehen oder bereits laufen, entscheidet die juristische Strategie oft über den weiteren Verlauf – und nicht die mediale Außendarstellung.
Ermittlungsverfahren als Chance
Dass nun offenbar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ist dabei keineswegs nur negativ zu bewerten. Im Gegenteil: Es bietet die Möglichkeit, die Vorwürfe strukturiert und rechtlich sauber aufzuarbeiten.
Voraussetzung ist allerdings, dass die zuständige Staatsanwaltschaft unvoreingenommen und sorgfältig ermittelt.
Zeit für einen Kurswechsel?
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Christian Ulmen nicht gut beraten wäre, seine juristische Strategie zu überdenken. Oder, um es etwas deutlicher zu formulieren:
Ein Wechsel im Team könnte sinnvoll sein.
Denn am Ende geht es nicht um Schlagzeilen, sondern um mögliche strafrechtliche Konsequenzen.
Fazit
Der Fall zeigt einmal mehr:
Wer ein strafrechtliches Problem hat, braucht keinen PR-Anwalt – sondern einen, der Strafrecht kann.
Ob Christian Ulmen diese Erkenntnis noch rechtzeitig gewinnt, wird sich zeigen.
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