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CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, München: BaFin ordnet Einstellung des Versicherungsgeschäfts an

knerri61 (CC0), Pixabay
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CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, München: BaFin ordnet Einstellung des Versicherungsgeschäfts an

Die BaFin hat der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, München, mit Bescheid vom 5. August 2020 aufgegeben, das Versicherungsgeschäft einzustellen.

Die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH versprach Kreditkunden, die sie über ihre Internet-Plattform an verschiedene Kreditinstitute vermittelt hat, im Fall von Arbeitslosigkeit die Zahlung von bis zu sechs Kreditraten. Hiermit betreibt das Unternehmen das Versicherungsgeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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