Startseite Allgemeines Centaurus Residential Fund I GmbH-Insolvent
Allgemeines

Centaurus Residential Fund I GmbH-Insolvent

Teilen

Über das Vermögen der Centaurus Residential Fund I GmbH, ehemals, Kuckuck 30, 31789 Hameln (AG Hannover, HRB 208750), vertr. d.: Haron Hendrik van Vendeloo, Dr. Boutensstraat 10, 3331 ED Zwijndrecht, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist am 16.08.2016 um 19:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Schiffgraben 44, 30175 Hannover, Tel.: 0511/7110410, Fax: 0511/71104110, Internet: www.hww.eu.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert:

 

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.2016 anzumelden;

 

  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

 

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 24.10.2016.

 

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

 

Ø  Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

 

Ø  Anträge über:

 

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

 

sowie gegebenenfalls über:

 

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

 

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.10.2016) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.10.2016), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

 

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

 

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

 

Amtsgericht Hameln, 18.08.2016

 

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Schocknacht in Lingen: Illegale Profi-Pyrotechnik zerreißt 17-Jährigem die Hand – Polizei warnt eindringlich vor gefährlichem Trend

In Lingen (Landkreis Emsland) ereignete sich am späten Samstagabend ein schweres Unglück,...

Allgemeines

Digitale Herzdiagnose am Handgelenk: Was die Apple Watch wirklich kann

Die Apple Watch präsentiert sich zunehmend als medizinisches Mini-Labor fürs Handgelenk –...

Allgemeines

„Tödliche Verwechslung: Kalifornien warnt dringend vor dem Sammeln wilder Pilze nach Todesfall“

Behörden in Kalifornien warnen derzeit eindringlich davor, wilde Pilze zu sammeln. Grund...

Allgemeines

Insolvenz: OFFGrid Green Energy AG

Geschäfts-Nr.: 9 IN 1217/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OFFGrid...