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„Catcalling bald strafbar? Landtag setzt klares Zeichen gegen sexuelle Belästigung“

Surprising_Media (CC0), Pixabay
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Der Landtag hat ein unmissverständliches Zeichen gesetzt: Mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen unterstützt das Parlament eine mögliche Gesetzesänderung im Bund, die verbale sexuelle Belästigung – das sogenannte Catcalling – unter Strafe stellen soll. Was bislang oft als „Unannehmlichkeit“ abgetan oder als harmloser Flirtversuch verharmlost wurde, könnte damit erstmals klare juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Catcalling umfasst eine Vielzahl an Situationen, die viele Menschen – vor allem Frauen und junge Mädchen – nahezu täglich erleben: anzügliche Sprüche von Fremden auf der Straße, Hinterherrufe, unerwünschte Kommentare über Körper und Aussehen, obszöne Gesten oder suggestive Laute. Jede dieser Situationen mag für sich genommen klein wirken, doch in der Summe entsteht ein Klima der Respektlosigkeit, das Betroffene verunsichert und ihre Bewegungsfreiheit einschränkt.

Politik will rechtliche Lücke schließen
Die Befürworter im Landtag betonen, dass es bislang an einer klaren strafrechtlichen Grundlage fehlt. So fallen viele der übergriffigen Sprüche nicht unter Beleidigung, sexuelle Belästigung oder Bedrohung – obwohl sie eindeutig dazu dienen, Menschen einzuschüchtern oder zu erniedrigen.

SPD-, Linken- und Grünen-Abgeordnete argumentieren: Die Gesetzeslage muss die Lebensrealität widerspiegeln. Und diese Realität sieht so aus, dass viele Frauen Umwege gehen, Kopfhörer aufsetzen oder Straßen wechseln, um verbalen Belästigungen auszuweichen. Ein Zustand, der gesellschaftlich nicht länger hinnehmbar sei.

Gegenseite warnt vor Überregulierung
Gegner der Reform – teils aus der CDU, teils aus juristischen Fachkreisen – äußern Bedenken. Sie fürchten ein „Gummiparagrafen“-Problem:

  • Wie soll bewiesen werden, dass ein Spruch gefallen ist?

  • Wo verläuft die Grenze zwischen unhöflich und strafbar?

  • Und wird die Polizei durch zusätzliche Anzeigen überlastet?

Doch die Befürworter halten dagegen: Fast jeder Straftatbestand erfordert Abgrenzungen. Der Umstand, dass etwas schwer zu beweisen ist, könne keine Rechtfertigung dafür sein, es straflos zu lassen.

Betroffene fühlen sich endlich ernst genommen
Viele Initiativen und Betroffenenverbände begrüßen die Entscheidung als historischen Schritt. Seit Jahren fordern sie, Catcalling nicht länger als Nebensache abzutun. Untersuchungen zeigen, dass verbale Belästigung häufig der Einstieg in weitergehende Übergriffe ist – und dass viele Betroffene unter starkem Stress leiden, teilweise sogar Angst vor alltäglichen Wegen entwickeln.

Für sie bedeutet der Vorstoß: Ihre Erfahrungen werden endlich als das anerkannt, was sie sind – Grenzüberschreitungen, die Konsequenzen haben müssen.

Deutschland könnte damit eine Vorreiterrolle einnehmen
Einige EU-Länder haben bereits Regelungen gegen verbale sexuelle Belästigung eingeführt, darunter Frankreich, Belgien und die Niederlande. Sollte der Bund den Vorschlag des Landtags aufgreifen, könnte Deutschland in diese Reihe treten. Die politische Symbolkraft wäre groß: Sexualisierte Grenzüberschreitungen im öffentlichen Raum würden nicht länger als „soziale Randerscheinung“ betrachtet, sondern als gesamtgesellschaftliches Problem.

Nächste Schritte liegen beim Bund
Mit der Entscheidung erhöht der Landtag den Druck auf Berlin. Dort muss nun geprüft werden, wie eine mögliche Strafnorm konkret ausgestaltet werden kann.

Klar ist: Die Debatte wird emotional, juristisch komplex und gesellschaftlich aufgeladen bleiben. Doch eines steht fest – der Landtag hat den ersten Stein ins Rollen gebracht. Und das Echo ist unüberhörbar.

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