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Care Energy- will man Kritiker Mundtot machen?

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Zwei Unternehmen der Care-Energy-Gruppe, die Care-Energy Management GmbH und die Care-Energy AG, stehen seit Monaten in massiver öffentlicher Kritik. Unter anderem war es zu Zerwürfnissen mit Übertragungsnetzbetreibern gekommen. Kunden in weiten Teilen Deutschlands konnten dadurch nicht mehr von Care-Energy beliefert werden. Auch die Konzernstrukturen und -verflechtungen, sowie die Vertragsgestaltung und das Abrechnungsmodell sehen Verbraucherschützer als intransparent an und hatten daher zusammen mit Betroffenen mobil gemacht, um gegen fragwürdige Praktiken und verwirrende Abrechnungsmethoden vorzugehen. „Für viele Unternehmen wäre das ein guter Anlass zu Selbstreflexion und Korrektur des eigenen Verhaltens – aber nicht für Care-Energy“, so Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Stattdessen werden anwaltliche Abmahnungen verschickt, um die Kritik zu unterbinden.

So haben nicht nur Verbraucherzentralen und Medienunternehmen, die die Praktiken des Unternehmens öffentlich beleuchten, Abmahnungen bekommen. Auch Verbraucher, die ihre Situation in sozialen Netzwerken schildern und sich dort auf die Suche nach weiteren Betroffenen und Tipps machen, haben Post von den Care-Energy-Anwälten erhalten. Wer die darin geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgibt, muss mit weiteren Schreiben vom Gericht rechnen. „Diese Einschüchterungsversuche werden nicht funktionieren“, so Hummel weiter. „Es kann keinem verboten werden, seine Erfahrung und Meinung öffentlich zu äußern.“ Trotzdem werden es sich manche Abgemahnten vielleicht zwei Mal überlegen, ob sie eine teure und langwierige Auseinandersetzung riskieren oder doch künftig lieber keine Kritik mehr äußern. „Genau damit kalkuliert das Unternehmen“, erklärt der Rechtsexperte. „Einem Kunden wollte eine Care-Energy-Firma kürzlich sogar untersagen, mit der Einschaltung des Verbraucherschutzes zu drohen.“ Vor Gericht stellen sich die Anschuldigungen von Care-Energy nicht selten als haltlos heraus.

Einige Verbraucherzentralen machen derzeit Unterlassungsansprüche geltend, um aus ihrer Sicht rechtswidrige Verhaltensweisen von Care-Unternehmen abzustellen. Und diese Liste ist lang: So geht es beispielsweise um mehrere Rechtsverstöße rund um die Abrechnungen, in weiteren Verfahren um unterschiedliche Klauseln in den Verträgen des Anbieters sowie um die Ausgestaltung des Preisrechners, der über die Homepage des Anbieters zu finden ist. Und auch Beschwerden von verunsicherten Care-Energy-Kunden bei den Verbraucherzentralen reißen nicht ab.

Die Verbraucherzentralen werden selbstverständlich weiter aktuell und kritisch über fragwürdige Verhaltensweisen der Care-Energy-Gruppe informieren. „Die Meinungsfreiheit im Interesse des Verbraucherschutzes verteidigen wir auch vor Gericht. Betroffene können sich jederzeit mit ihren Problemen an uns wenden“, so Hummel.

Quelle:VZ Sachsen

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