Startseite Allgemeines Care Energy – Jetzt auch in Österreich, da wo Herr Kristek herkommt, hält man aber auch nicht viel von dem Unternehmen, im Gegenteil – es wird davor gewarnt
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Care Energy – Jetzt auch in Österreich, da wo Herr Kristek herkommt, hält man aber auch nicht viel von dem Unternehmen, im Gegenteil – es wird davor gewarnt

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Genau wie in Deutschland gibt es in Österreich einen Verbraucherschutz, wobei der Begriff in Österreich „Konsumentenschutz“ ist.  Dieser Verein berichtet nun aktuell über das Unternehmen Care Energy, welches wir ja auch in Deutschland aus vielen Medienveröffentlichungen kennen. Hier nun der Warnhinweis für das Unternehmen in Österreich vom „Konsumentenschutz“:Seit kurzem versucht ein Unternehmen namens Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co KG, Energielieferverträge vor der Haustüre abzuschließen. Zu Unrecht, warnt die Kontrollbehörde. Im Zuge von Haustürgeschäften hat Care Energy in den vergangenen Monaten Konsumenten Energielieferverträge zur Unterschrift angeboten, einige Personen haben solche Verträge unterzeichnet. Bis Ende April liegen der Regulierungsbehörde E-Control mehr als 150 Anfragen und Beschwerden vor. Insbesondere beschweren sich Konsumenten über die hartnäckige Vorgehensweise der Mitarbeiter, Unterschriften zu erlangen. Der Regulator hat bereits ein Verfahren gegen Care Energy eingeleitet, weil es nicht als Energielieferant registriert ist.

Care Energy wollte diesen Anschuldigungen der E-Control nicht glauben, begann im Mai einen Medienrechtsstreit und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung dieser Informationen von der E-Control. Nun entschied das Landgericht Hamburg, dass die Zahlen, Daten und Fakten der E-Control stimmen und die einstweilige Verfügung wurde wieder aufgehoben. E-Control-Vorstand Walter Boltz dazu: „Wenn wir es im Sinne unseres gesetzlichen Auftrags für notwendig erachten, Unternehmen beim Namen zu nennen, etwa wenn gehäuft Beschwerden vorliegen, werden wir das auch in Zukunft tun, und zwar auch dann, wenn wir dies gerichtlich durchsetzen müssen“. Care Energy kann gegen dieses Urteil noch Berufung einlegen.

Binnen 14 Tage Rücktritt von Haustürgeschäft möglich

Generell ist Konsumenten zu raten, nichts zu unterschreiben, wenn man sich in irgendeiner Form unter Druck gesetzt fühlt. Sollte man dennoch einen Vertrag unterzeichnet haben, so können Konsumenten von einem Haustürgeschäft binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurücktreten – es reicht ein formloses Schreiben an das Unternehmen.

Die E-Control empfiehlt Konsumenten, die ihren Energieanbieter wechseln wollen, zuerst zu überprüfen, ob dieser im Tarifkalkulator der E-Control gelistet ist.

Probleme auch in Deutschland

Care Energy hat seinen Hauptsitz in Deutschland. Auch die deutsche Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur geht gegen Care Energy vor; sie hat über das Unternehmen bereits ein Zwangsgeld in Höhe von 400.000 Euro wegen Nichtvorlage der Anzeige der Energiebelieferung verhängt.

 

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