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Canada Gold Trust I-III, erschreckende Jahresbilanzen-Eine Bilanz schlechter als die andere!

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Einen interessanten Artikel zum Thema „Canada Gold Trust haben wir bei der Kanzlei Pforr gefunden. Diesen wollen wir Ihnen gerne zur Kenntnsi bringen.

Ein Artikel von Rechtsanwalt Dr. Pforr der Kanzlei Pforr und Kollegen aus Bad Salzungen

In unserem Artikel vom 22.02.2016 berichteten wir über das Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit den Fonds der Canada Gold Trust.

Canada Gold Trust I-III, Jahresabschluss

Leider wurden unsere Vermutungen und Befürchtungen zum Nachteil der Anleger in vollem Umfang bestätigt.

Bei Kapitalanlagen gibt es immer gute und schlechte Zeiten.

Wenn ein Jahresfehlbetrag nun einmal in der Bilanz auftaucht, so ist das ärgerlich, bei überschaubaren Geldbeträgen muss man aber nicht gleich kalte Füße bekommen.

Seit Anfang des Jahres wurden jedoch die Bilanzen der Fonds des Canada Gold Trust festgestellte und sind nun veröffentlicht. Bei den Jahresfehlbeträgen sollte man jedoch durchaus kalte Füße bekommen dürfen.

Der Reihe nach:

Am 22.01.2016 wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 von der Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG festgestellt, sodann am 22.03.2016 veröffentlich.

Ergebnis, Jahres Fehlbetrag 14.102.433,07 Euro!

Wiederum am 22.01.2016: Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 von der Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG, ebenfalls am 22.03.2016 veröffentlicht.

Ergebnis hier ein Jahresfehlbetrag von 20.136.497,82 Euro!

Weiterhin wurde am 22.01.2016 der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 der Canada Gold Trust GmbH & Co. KG festgestellt und am 23.03.2016 veröffentlich, mit dem Ergebnis eines Fehlbetrages in Höhe von 7.438.465,86 Euro.

Canada Gold Trust IV GmbH & Co. KG lässt hinsichtlich des Jahresabschlusses noch auf sich warten, wird aber bald kommen. Prognose hier: Ein Jahresfehlbetrag in Millionenhöhe.

Goldwäscher-Romantik in Kanada, nicht bei diesen Fehlbeträgen. So entstanden sie:

Es ist somit amtlich. Der Canada Gold Trust hat es bisher mit keiner einzigen seiner Beteiligungsgesellschaften geschafft eine ansehnliche Bilanz, zumindest mit kleinen Gewinnen herzustellen.

Das sieht nicht gut aus. Man muss sich die Jahresabschlüsse aber genauer ansehen.

Die CGT I hat 12,45 Mio Euro Eigenkapital bei den Anlegern eingeworben. Das Eigenkapital wurde in hochverzinsliche Nachrangdarlehen an die kanadische Mary Creek Gold Mines Inc., Tochter der Henning Gold Mines Inc., gegeben.

Diese konnte damit vollkommen risikolos nach vermuteten Gold suchen, mit dem Ergebnis von fast gar keinem Fund!

Hinsichtlich der zwischen Gesellschaft CGT I und der Mary Creek Gold Mines GmbH geschlossenen Nachrangdarlehensvertrag wurde ein Zinssatz von 27 % p.a. vereinbart. Die Zahlung dieser Zinsen sollten an zwei Terminen erfolgen. 10 % der Darlehenszinsen für das Jahr 2014 sollten am 30.07.2014 erfolgen. 90 % der Zinsen sollten sodann am 30.07.2015 gezahlt werden. Erwartungsgemäß blieben diese Zahlungen natürlich aus. Wer angibt kein Gold zu finden, der kann auch nicht Zahlen.

Weil das ganze System bei römisch eins so vorzüglich lief, warf CGT eine römisch zwei Version auf den Markt. Hier erhielt der Fond 21,1 Mio. Euro an Eigenkapital von den Anlegern.

Wiederum hochverzinslich in Nachrangdarlehen, wieder ein Tochterunternehmen der Henning Gold Mines Inc., hier die Beaver Pass Gold Mines Inc., aber diesmal bei 28 % p.a. Verzinsung.

Wieder das Modell der Zahlung der Zinsen zu zwei Terminen, einmal 10 % am 30.07.2014 und 90 % am 30.07.2015. Hier erfolgten natürlich auch keinerlei Zahlung, denn auch hier war die angegebene Goldausbeute im Verhältnis so hoch als wenn sich Herr Mustermann in die Werra stellt und versucht Gold zu schürfen, sprich fast nichts bis gar nichts.

Und das ganze wurde dann noch mal in römisch drei aufgewärmt. Diesmal mit etwas weniger Eigenkapitaleinwerbung als bisher, aber immerhin, 6,5 Mio. Euro. Ansonsten alles wie gehabt, 28 % p.a., 10 % am 30.07.2014, 90 % am 30.07.2015, keine Rate gezahlt, 0 Euro.

Bei allen drei Nachrangdarlehen geht die CGT von  einem kompletten Ausfall der Zinsforderung aus. Bei CGT II und III erfolgte die Kündigung des Darlehensvertrags mit den Tochtergesellschaften der Henning Gold Mines Inc. am 27.05.2015. Bei CGT I war die komplette Zinszahlung am 01.01.2015 fällig.

Das Endergebnis: 3 Fonds, 3 Investitionen in Nachrangdarlehen zu Gunsten von Tochtergesellschaften der Henning Gold Mines Inc, dreimal Ausbleiben der Zinszahlungen und auch keine Rückzahlung der Darlehenssumme. Dreimal Geld verbrannt, wenn denn die Angaben hinsichtlich der geförderten Goldmenge in vollem Umfang tatsächlich stimmen. Vielleicht wurden diese aber auch vorsätzlich runtergestuft, sprich an der CGT und den Anlegern vorbeigeschürft

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