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BWF Stiftung und die merkwürdige Meinung des Rechtsanwaltes Sochurek

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Nun, Rechtsanwälte kämpfen für die Rechte ihrer Mandanten, aber sie sind nicht der Entscheider, ob sie mit ihrer Meinung dann auch Recht gehabt haben. Das entscheidet in Deutschland dann immer noch ein Gericht. Möglicherweise dann auch mehrere Gerichte. Man wird erst in in ein paar Monaten dazu überhaupt erste Urteile haben, die dann auch eine Tendenz bei solchen Urteilen gegen BWF-Vermittler aufzeigen könnten, zumindest von Urteilen in der 1. Instanz solcher Prozesse. Das Klappern zum Geschäft eines Rechtsanwaltes gehört ist völlig in Ordnung, auch das er seine Rechtsmeinung so nach außen vertritt, denn er will ja Mandate haben. Mandanten und Mandate, die ihm ja dann auch Geld einbringen. Auch das sollte man hier einfach nicht vergessen, bevor man irgendeinem Rechtsanwalt dann seine Rechtsmeinung auch als Rechtsurteil ansieht. Das wäre eine vollkommene Fehleinschätzung. Vielleicht muss ja dann auch Rechtsanwalt Sochurek irgendwann sagen: „Sorry, sehe ich anders“, aber er entscheidet das eben nicht. Alle von Rechtsanwalt Sochurek aufgeführen Argumente und mögen sicherlich richtig sein, aber es bleibt eben seine Rechtsmeinung o h n e jegliche Folgen für ein Urteil, denn das fällt der Richter bzw. die Richterin.

16 Kommentare

  • was ja zu beweisen wäre. Fakt ist, dass die BWF verrtragswidrige Anlageformen gemacht hat. Fakt scheint auch zu sein, dass die Gelder in verschiedene Stiftungen und Organsisationen versichert sind. Wem ist da was zu beweisen und wenn was zu beweisen ist, gehe ich davon aus, dass schon der Insolvenzverwalter seine Forderungen anmelden wird, wenn denn da was zu holen ist. Ich glaube,dass die Gelder mittels verschiedener Verwschachtelungen in verschiedene Stiftungen gelaufen sind. Dort wiederum hat man das Geld abgezogen oder irgendwo investiert. Da überall dranzukommen wird schwer, weil verschiedene Insolvenzverwalter da auch noch zusammenarbbeiten müssen udn alles bewiesen sein will. Wie viel da noch geholt werden kann , hängt auch vom insolvenzverwalter ab. Aber man bedenke, dass die Betrüger einige Jahre Zeit hatten, dies gut zu organisieren. Und alles, was nicht aufgedeckt oder bewiesen werden kann, verbleibt dann irgendwo. Und das dürfte nach Verbüßung der Haftstrafen so viel sein, dass die Haftstrafe mit einem fürstlichen weiterleben versüsst wird.

  • ich bin mir da nun nicht mehr sicher, ob auch mit der Wirtschaftsprüfung vor Vertragsabschuß gworben wurde oder nur mit der Sozietät Dr. Schulte (Verbraucherschutzanwalt) . Wieso sich diese Kanzlei so weit damals rausgeagt hat und quai die BWF als Anlageform empfohlen hat, das muss mir mal einer erklären

    • Auf die Antwort von Dr. Schulte warten die Anleger und die Vermittler. ExPost sind alle schlauer, aber die Motive und Gründe für die positive Berichterstattung durch Dr. Schulte wäre schon sehr interessant. Auf der anderen Seite wird man aus Angst von Schadensersatzforderungen sicher nicht öffentlich kommunizieren.

      Wie dem auch sei, ein etwas komischer Geschmack bleibt beim Fall BWF i.S. Dr. Schulte vorhanden. Aber wenn man die Verteidiger von BWF von Ende 2014 und Anfang 2015 anschaut, da besteht doch der Verdacht, dass es sich um Trolle gehandelt hat.

  • Ich frage mich die ganze Zeit, ob es nicht sogar sinniger ist, die Haftung der Writschaftsprüfungsgesellschaft mal genauer zu untersuchen. Bei wenigstens halb unfahrlässiger Durchsicht der Bücher hätten die doch was sehen müssen, wenn sie vielleicht das Falschgold nicht erkannt haben. Jedenfalls haben sich doch viele Anleger auch auf diese Testate verlassen (können) Und auch die Vermittler mussten sich doch auf dieses Testate verlassen können.?

    • KPMG kam doch erst Ende 2014 und zu diesem Zeitpunkt war das Schiff schon auf Grund gelaufen und die Diskussion über die Seriosität von BWF voll im Gange. Daher konnten die Verkäufe im Vorfeld nicht mit dem Testat hinterlegt werden. Außerdem ist es schon interessant, dass niemand in diesem Blog dieses Gutachten zur Verfügung stellen konnte. Als Interessent hat man es jedenfalls von BWF nicht bekommen.

  • Auch wenn es hier einige nicht hören wollen – gegen Betrug kann sich niemand schützen. Worauf soll sich denn ein Berater verlassen, wenn nicht auf eine KPMG und einen Verbraucherschutzanwalt wie Dr. Schulte aus Berlin ???
    Der Stresstest der KPMG spricht ja auch eine eindeutige Sprache.

    • Sicherlich kann niemand Betrug vorhersehen, aber zu einer Beratung gehört es dem Kunden alle möglichen Informationen zugänglich zu machen. Dazu gehören auch negative Berichte und nicht nur die Informationen des Initiators. Auch ein Beratungsprotokoll mit den Wünschen und der jeweiligen Risikoklasse des Kunden gehört dazu (oder der Kunde verzichtet ausdrücklich).
      Die Position KPMG und Dr. Schulte werden schon recht haben und die Anlage ist somit weitgehend risikolos reicht für eine umfassende Beratung sicherlich nicht aus.
      Aber am Ende entscheiden die Gerichte.

      • …..“ist somit weitgehend risikolos“….Manchmal frag ich mich, ob Anleger wirklich „Realitätsverweigerer“ oder schlichtweg mit dem Anlegen von Geld überfordert sind. JEDE Anlage, JEDE!!! birgt ein mehr oder weniger hohes Risiko.Im Extremfall den Totalverlust, so einfach ist das. Nicht einmal das heißgeliebte Sparbuch ist absolut sicher. Und bitte, bitte jetzt nicht mit der „Einlagensicherung“ kommen. Wer auf der immer noch herum reitet, lebt nicht in dieser Welt.

        • Dann verzichten wir auf jede Beratung (da eh wertlos) und legen unser sauer Erspartes unters Kopfkissen! Alles andere wäre nach diesem Kommentar höchst fahrlässig.

  • Ich habe mir die Ausführungen dieses Rechtsanwaltes angesehen und finde wieder einmal nichts wirklich Neues. Viele Vermittler argumentieren: Wir haben Gutachten gesehen, Versicherungen von Beteiligten gehört und gelesen – und dann unseren Kunden die BWF-Anlage „wärmstens“ empfohlen. Wenn Beratung so einfach ist, brauche ich keinen Finanzfachmann mehr!
    Es gibt hierzu auch eine andere Meinung (nicht von mir, sondern von mehreren Fachanwälten!): Wenn der Kunde ausdrücklich eine möglichst sichere Anlage gewünscht hat, hätte ihn der Vermittler oder Berater auf mögliche durchaus erkennbare Risiken bei dem BWF-Geschäft (man denke nur an die ungewöhnlich hohen Renditen) eindeutig hinweisen müssen. Tat er das nicht, war die Beratung in diesem Fall sicherlich mangelhaft! Welche Meinung sich durchsetzen wird, müssen in der Tat die Gerichte entscheiden. Aber so eindeutig ist die Sachlage nicht!

  • Also, ich habe mich entschieden, dem verlorenen Geld nicht auch noch gutes Geld hinterher zu werfen. Die von „Yogi“ an anderer Stelle genannten Beträge schrecken ab, sollten dann alle möglichen Klagegegner insolvent sein, bleibt man so oder so auf seinen Kosten sitzen. Wie es ausschaut, ist hier mal wieder der Anleger der Dumme.

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