Diese Frage hat uns ein Betroffener gestellt. Nun, das können wir nicht beantworten, zumindest nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Die Mitteilung der Kanzlei in dem Vorgang haben wir auch zur Kenntnis genommen. Zitat: „In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bunds Deutscher Treuhandstiftungen e.V. ist Rechtsanwalt Daniel Vos aus der Kölner Kanzlei MÜLLER I SEIDEL I VOS mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Juli 2015 zum Mitglied des Gläubigerausschusses ernannt worden. Der Verein „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“ ist im Handelsregister Köln eingetragen, hat seinen Sitz aber in Berlin. Funktional ist er gewissermaßen das Handlungsorgan mehrerer mit diesem Verein verbundener Treuhandstiftungen.
Die wohl bekannteste unselbständige Stiftung, die von dem Bund Deutscher Brandstiftungen vertreten wurde, ist die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung). Das Landeskriminalamt Berlin bzw. die zuständigen Polizeibehörden haben bei einer umfangreichen Hausdurchsuchung am 25. Februar 2015 die Unterlagen der BWF Stiftung beschlagnahmt. Des Weiteren wurden umfangreiche Edelmetallbestände in Gewahrsam genommen. Insgesamt ist von einem Edelmetallbestand von etwa vier Tonnen auszugehen, die zunächst einmal bei der Deutschen Bundesbank eingelagert wurden. Dort werden nun Fachleute im Auftrag der Strafermittlungsbehörden die Echtheit der eingelagerten Edelmetalle prüfen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass es sich bei der BWF-Stiftung in Verbindung mit dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. um eine Betrugsfalle für rund 6.000 Anleger handelt. Diese Anleger kauften bei der Stiftung vermeintlich physisches Gold mit einem Gesamtvolumen von etwa 57 Millionen Euro. Tatsächlich floss das Geld der Anleger aber wohl nur zu einem untergeordneten Teil in das begehrte Edelmetall, während der Rest des von den Anlegern eingezahlte Kapitals in den Mühlen der BWF-Stiftung, vertreten durch den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., versickert ist.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass sich dieses Insolvenzverfahren alleine auf das Vermögen des Bunds Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bezieht, der die BWF-Stiftung nach außen vertrat. Die BWF-Stiftung ist demgegenüber eine unselbständige Vermögensmasse, die nicht insolvenzfähig ist. Demgemäß müssen Anleger der BWF-Stiftung ihre Ansprüche in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bunds Deutscher Treuhandstiftungen e.V. geltend machen.In diesem Verfahren wird Herr Rechtsanwalt Daniel Vos aus Sozietät MÜLLER I SEIDEL I VOS (auch) die Interessen der Gläubigr der BWF-Stiftung vertreten. Sollten Sie zu diesem Verfahren Fragen haben oder als betroffener Anleger der BWF-Stiftung wünschen, dass Ihre individuellen rechtlichen Ansprüche durch die Sozietät MÜLLER I SEIDEL I VOS vertreten werden sollen, wenden Sie sich gerne an uns. Hier stehen Ihnen die Rechtsanwälte Andreas Yoon und Daniel Vos gerne zur Verfügung.“
Unser User befürchtet auch hier wieder, dass es nur um einen Mandanteneinfangversuch gehen könnte. Nun, jeder muss sehen, wo er bleibt – auch ein Rechtsanwalt.
ach Gott, die meisten Leute hier kennen Herrn Saik ja nicht, dennoch wünscht man niemandem was schlechtes. Zu gern möchte ich mich den hoffnungsvollen Tönen anschließen. In dem Fall gibt es aber so viele Ungereimtheiten, dass doch eine gehörige Portion Skepsis geboten erscheint.
„Die Hoffnung stirbt erst am Schluß“!
Nur meine Meinung: Sucht man im Netz nach „U-Haft“ und „Betrug“ stellt man fest das diese in div. anderen Verfahren schon für erheblich geringere Schadenssummen angeordnet wurde.
Bleibt schlussendlich die Hoffnung, das zwar ein Betrug vorliegt….die Anlegergelder wurden vermutlich zweckentfremdet nicht für den Ankauf von Gold eingesetzt…jedoch die Schadenssumme eine.so geringe ist, das keine U-Haft angeordnet wurde.
Ich glaube auch, dass die Schadenssumme eine so geringe ist, dass keine U-Haft angeordnet wurde.
Der Glaube versetzt Berge, warum nicht auch Herrn Saik.
Obwohl, das Niemandem nützt, wenn er im Knast sitzt, oder?
ich staune wenn die Staatsanwaltshaft keinen Haftgrund sieht. Kann es sein, dass sich die Juristen zusehens ihre eigene Welt schaffen, denn nach meiner Intention sollte das Recht doch dazu da sein, dass Gerechtigkeit wiederhergestellt wird. Gerecht ist aber doch wohl, wenn jemand, der verdächtig ist, um Millionen geprellt zu haben, erst mal festgehalten wird. Aber bisher wissen wir ja nicht mal konkret, ob es sich um solch massiven Betrug handelt.
Ich bin tatverdächtig, muss mir aber keine Sorgen machen, in Untersuchungshaft zu kommen, sondern lebe wie bisher lustig vor mich hin. Juristisch mag dies erklärbar sein, für den Laien nicht!
Hallo,
ja, nachvollziehbar. Vielleicht hilft Folgendes: Nicht jeder Beschuldigte, der später verurteilt wird, saß vorher in U-Haft.
Mit freundlichen Grüßen DB
Letztendlich dreht sich alles um die Frage, ob und wie groß denn der Betrug ist. Vielleicht erfahren wir ja nächsten Monat vom Insolvenzverwalter diesbezüglich mehr. Denn der sollte ja dann wissen, welche Vermögensmasse vorhanden ist.
wenn betrogen wurde, muss es schon so raffiniert gemacht worden sein, dass die Staatsanwaltschaft immer noch nicht dahinter gekommen ist. ne andere Erklärung ???
@ RA Blaczek – Mich würde sehr interessieren, warum ein Herr Gerald Saik als Hauptverantwortlicher immer noch bei insgesamt über 50 Millionen an Kundengeldern auf freiem Fuss ist ???
Keine U-Haft, Nichts ?
Er bewegt sich weiter in seiner Villa in Zehlendorf, als wenn nichts passiert ist.
Hallo,
ich führe nicht die Ermittlungen und kann Ihnen dazu nichts sagen, außer das Staatsanwaltschaft und/oder Haftrichter wohl keinen Grund für die Anordnung einer Untersuchungshaft sehen. Das wiederum bedeutet hinsichtlich des Tatverdachts an sich gar nichts, sondern allenfalls hinsichtlich eines sog. Haftgrundes. Auch insoweit sind meiner Ansicht nach keine Spekulationen impliziert.
Mit freundlichen Grüßen
DB
ab in Badehose und Bikini und den Königssee absuchen. Vielleicht findet da ja auch einer mein Sondereigentum? (bitte nicht verwechseln)
„Der Goldbarren aus dem Königssee wurde inzwischen als mein Sondereigentum aus dem BWF- tresor identifiziert. Er wird mir die nächsten Tage zugestellt werden.“ Ich hoffe für alle AnlerInnen, dass sie eben so viel Glück bei der Schatzsuche haben werden.
@prüfer: verdächtig verdächtig
Mit Verlaub – das ist ein ziemlicher Unsinn! 1. waren die 220 kg bzw. 330 kg echtes Gold. 2. habe ich auch noch einige Goldmünzen. Vielleicht stammen die ja auch aus Berlin!
Ja Schlauberger, war ein „Verwechsler“.Muß heißen:“Diese 220Kg angeblich echten Goldes….“. Im übrigen, die „Insider“ hier, wissen die Zahlen richtig einzuordnen.
Das hat mit „Schlauberger“ nichts zu tun! Und nicht jeder in diesem Forum ist ein „Insider“. Im Übrigen ist die Sache viel zu ernst, um schluderig mit Fakten und Zahlen umzugehen. Also meine Bitte: Wenn Konkretes genannt wird, bitte auf die Richtigkeit der Angaben achten! Ansonsten werden wieder neue Gerüchte geschaffen, die gerade wir Anleger nicht gebrauchen können. Generell kann natürlich jeder, mich eingeschlossen, Fehler machen!
Diese 220Kg angebliche Falschgoldes geisterten unmittelbar nach dem Einbruch bei der BWF durch die „ich weiß was Herr Lehrer“ Landschaft. Wer verfügte da über diese übersinnlichen Kräfte, sofort und auf das Kilo, das Falschgold zu ermitteln? Respekt! Vielleicht gab es ja eine Inventarliste falsch/echt. Dann die Zahl von 330 Kg im Film. Ja was denn nun? Möglich, das es zeitlich bedingt, dadurch die Echtheit der Kilos steigt. Warten wir also auf die nächste Zahl/Schätzung. Übrigens, es wurden grad 500 Gr echtes, ja nicht zu fassen, Gold im Königssee gefunden. DA IST UNSER GOLD!!!!!!
Bild zu Goldbarren Das Foto der Polizei vom 12.08.2015 zeigt einen Goldbarren, der im Königssee (Bayern) gefunden wurde. Den Goldbarren hat eine Urlauberin beim Baden im Königssee entdeckt.
© picture alliance / dpa
Goldbarren im Königssee gefunden
Aktualisiert am 12. August 2015, 15:26 Uhr
Eine Urlauberin hat beim Baden im Königssee in Oberbayern einen Goldbarren entdeckt. Nach Angaben der Polizei vom Mittwoch schwamm die junge Frau in dem See, als sie in rund zwei Metern Tiefe den rund 500 Gramm schweren Goldbarren entdeckte.
Die Urlauberin erwies sich als ehrliche Finderin und übergab das wertvolle Fundstück (rund 16.000 Euro) der Polizei. Fest steht, dass es sich um echtes Gold handele, teilten die Ermittler mit. Wie der Barren in den See kam und wem er gehört, ist derzeit noch ungeklärt. Kriminaltechnische Untersuchungen sollen hier Klarheit bringen. Seltsam ist, dass die eindeutige Identifikationsnummer mechanisch vom Barren entfernt wurde.
Polizeitaucher aus München suchten am Dienstag den Bereich um den Fundort großflächig und genauestens ab, weitere Goldbarren oder Wertgegenstände wurden aber nicht gefunden. (dpa / mgb) © dpa
Noch einmal zur Klarstellung – obwohl dieser Fakt für uns Anleger im Grunde genommen zweitrangig ist: Auch nach der Razzia am 25. Februar 2015 hat der Sprecher der StA Berlin (ich glaube, er ist sogar Oberstaatsanwalt) laut einem Zeitungsbericht, der anschließend von der StA nicht dementiert wurde, Zahlen genannt, eben die ca. 220 kg echtes Gold. „Offiziell“ ist eine schriftliche Verlautbarung der StA auf ihren Internetseiten. Die gibt es meines Wissens (noch) nicht!
Der Verdacht, dass es sich um Betrug handelt , wird durch das Falschgold genährt. Aber eine Aussage über den Gesamtvermögensstand gibt es weiterhin nicht.
Das herumgeistern von Zahlen zur Echtheit des Goldes wäre sofort beendet, wenn es eine bestätigte Aussage bzw. das Ergebnis eines offiziellen Prüfberichtes, die Betonung liegt auf offiziell, geben würde. Mich würde daher brennend interessieren, woher im WDR Bericht die Zahlen stammen oder worauf begründen sich diese. Wäre es nicht einfach gewesen in dem Filmchen darauf zu verweisen? Warum sagte man nicht:“ Wir beziehen uns bei dieser Zahl xy auf das Ergebnis der Prüfung…“. Nein, das tat man nicht. Warum? Wo man doch sonst immer gern offizielle Stellen zitiert?
Ich gehe mal davon aus das jeder den Bericht im WDR gesehen hat? Ab 3:15 sagt der Sprecher der StA etwas zur Echtheit…was soll denn da bitte jetzt nicht offiziell sein?
lach ds ist irgendwie wie das Pfeifen im Walde, da hoffe ich eher noch auf hohe Bargeldbestände.
Mein Kommentar war „ironisch“ gemeint. Natürlich erwarte ich dies nicht!
Die ca. 4 Tonnen Metall, davon 220 Kg echtes Gold nach der Durchsuchung waren eine erste Einschätzung..,4,7 Tonnen Metall davon knapp 330 Kilo Gold echt nach Prüfung…über die Prüfung der auch sichergstellten Silbermetalle wurde nichts gesagt…aber die Prüfung des Goldbestandes, so meine Einschätzung nach dem Fernsehbericht, ist erfolgt. Also was soll zumindestens in dieser Sache neues an Erkenntnissen kommen?
Ich habe von der StA zum Fall „BWF-Stiftung“ noch nichts Offizielles gehört oder gelesen! „Echt nach Prüfung“ kann daher nicht stimmen. Oder gibt es auf den Seiten der StA Berlin eine in diese Richtung gehende Verlautbarung. Falls ja, bitte den Link angeben! Danke im Voraus!
Zur Zuverlässigkeit von nicht offiziellen Aussagen der StA noch eine kurze Bemerkung: Wenn ich mich recht entsinne, wurde am 25. Februar nach der Razzia von einem Sprecher der StA das Gewicht des echten Goldes mit ca. 220 kg beziffert. Einige Zeit später, ich glaube auch in besagtem TV-Bericht, war die Menge auf einmal auf ca. 330 kg angewachsen. Vielleicht steigt sie ja noch! (mit der offiziellen Verlautbarung des Prüfergebnisses).
bisher hat noch niemand was gesagt, wie viel Bargeld vorhanden war.
Natürlich ist es höchst verdächtig, wenn man in einem Goldkeller Golddummys findet. Allerdings kann es auch nicht sein, dass der Keller voller echten Gold ist, wenn ich Geld ausbezahlen will (für Rückabwicklungen).
In einem Beitrag etwa vor 2 Monaten hat jemand mal geschrieben, dass die Geldkonten voll wären. Er /sie wisse das von ihrem Anlageberater, der wiederum gute Beziehungen zum BWF Geflecht unterhalten soll.
Alles unbelegt.
@ehrliche Haut
In dem Fernsehbericht wurde tatsächlch die tatsächlich vorgefundene echte Goldmenge beziffert und auch der Betrugsverdacht wurde geäussert. Entsprechend kann man als Anleger ja nur hoffen, dass neben dem gefundenen echten Gold noch weitere erhebliche Wertgegenstände in die Masse einfließen.
Angesichts dessen, dass ja Rückabwicklungsverträge abgeschlossen waren und die Auszahlung geplant war, wäre es übrigens sogar logisch, wenn wenig Gold, dafür aber erhebliche Barvermögen vorhanden wäre.
Aber was soll dann der Fake mit dem Falschgold, wäre ja nicht notwendig, wenn genug Geld vohanden gewesen wäre, oder?
Wurde die Menge des echten Edelmetalles nicht schon unlängst bekannt gegeben? Was soll da denn noch kommen?
Das einzige zur Echtheit kam in NICHT bestätigten Wasserstandsmeldungen und einem Fernsehbeitrag. Hier darf der Anleger doch wohl eine offizielle Meldung der Verantwortlichen erwarten oder? Angeblich lag oder liegt das Gold zur Prüfung bei der Deutschen Bundesbank. Da sollte es irgendwann ein offizielles Prüfungsergebnis geben oder? Übrigens sind das Ergebnisse, die nichts mit den Ermittlungen zutun haben im Zusammenhang mit einem Straftatbestand, schon klar, das kann sich ziehen.
Ich kann dem Kommentar von Geronimo nur zustimmen. Wenn auch der Betrugsvorwurf noch nicht in allen Einzelheiten geklärt sein mag, so kann ich nicht nachvollziehen, dass nach fast einem halben Jahr die Fragen „Betrug ja oder nein“, „Gold echt oder nicht“ bzw. „Geld da oder nicht“ noch nicht beantwortet werden. Sollte einem Verdächtigen wirklich etwas nachzuweisen sein, so kann ich nicht nachvollziehen, dass er offenbar unbehelligt bleibt. Dies ist und bleibt, auch wenn Herr RA Blazek dies offenbar für „normal“ hält, ein zumindest sehr merkwürdiger Umstand. Übrigens ist dies nicht nur die Meinung eines Laien, sondern auch die Auffassung von Fachleuten!
Es geht mir ehrlich gesagt nicht um §54 KWG, ja oder nein? Ist mir eigentlich „schnuppe“. Drei Fragen sind für die Anleger relevant.
1. Wieviel Edelmetall ist TATSÄCHLICH echt?
2. Was befindet sich auf den beschlagnahmten Konten?
3. Wer und wie wurde betrogen?
Alles andere interessiert mich nicht.
GENAU AUF DEN PUNKT!
Hallo zusammen,
Sie können davon ausgehen, dass die Ermittlungsbehörden die Vorwürfe mit professionellem Einsatz und Sachverstand prüfen, also den Fragen nachgehen, ob Straftaten nach § 54 KWG oder § 263 StGB begangen wurden und wer daran beteiligt war. Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass eine Verurteilung des jeweiligen Beschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch, klagt sie an, andernfalls nicht. Dies – wie auch ein möglichst objektives Ermittlungsergebnis – ergibt sich aus dem Legslitätsprinzip.
Bitte bedenken Sie, dass solche Ermittlungen nunmal dauern. Fünf Monate sind dabei (fast) gar nichts. Dass noch keine Anklage erhoben ist oder nicht, lässt keine Rückschlüsse auf die Ermittlungsinhalte zu und rechtfertigt keine Spekulationen.
Es muss abgewartet werden, was der Insolvenzverwalter am 4. September 2015 zu berichten hat sowie, was aus den Ermittlungen herauskommt. Dann sieht man weiter.
Mit freundlichen Grüßen DB
@ratz, dann war es ein Missverständnis!Ich habe mich auf Ihren Satz „Da bisher kein offizielles Statement……..“ bezogen. Es gibt meines Erachtens nicht unbedingt eine Kausalität zwischen Statement und Anklage. Wissen wir denn, ob nicht längst von StA und Kripo in dieser Richtung Ergebnisse vorliegen, die aus mir unerfindlichen Gründen nicht veröffentlicht werden? Anders ausgedrückt: Es kann aktuell durchaus eine Anklage vorbereitet werden Oder – es gibt tatsächlich gar keinen Betrug! Wie vieles in diesem Fall ist auch diese Geschichte für den Außenstehenden kaum nachvollziehbar (ich beziehe hier von mir angesprochene Fachleute mit ein)!
@prüfer
Im Prinzip wiederholen Sie doch meine Aussage, dass die Staatsanwaltschaft von Amts wegen bei Betrug ermitteln sollte. Wieso ist diese Aussage meinerseits eine merkwürdige Rechtsauffassung??? Mit anderen Worten fast identisch mit Ihrer Aussage.
Dass immer noch keine Aktion wegen Betruges läuft, lässt nur hoffen, dass entgegen vieler Vermutungen kein Betrug gelaufen ist.
@ratz, Ihre Aussage zeugt, mit Verlaub, von einer merkwürdigen Rechtsauffassung. Wurden im Fall der BWF-Stiftung Gelder veruntreut und lässt sich dies beweisen, dass muss kein konkret Betrogener klagen! Denn da Betrug ein Kapitalverbrechen ist, wird dies die Staatsanwaltschaft im Namen des Staates (Volkes) sicher tun. Ob die konkret Betrogenen, also hier die Anleger, ihrerseits gegen die Verantwortlichen klagen, steht auf einem ganz anderen Blatt! Aber bisher gibt es in der Tat noch keine offizielle Anklage zum Vorwurf des Betrugs (nach über 5 !!! Monaten).
na ich denke, dass die Staatsanwaltschaft bei erheblichem Betruf aber von Ams wegen ermitteln muss. Da bisher kein offizielles Statement über die vermögensverhältnisse vorhandenist, kann ja auch noch niemand wegen Betrug KLAGEN. iCH bin ber überzeugt, dass im Falle von erheblichem Betrug die Betrogenen das nicht ohne weiteres hinnehmen werden
Ich sagte doch schon an anderer Stelle. dass das im Sande verläuft.
Als Betrüger gilt erst Jemand, wenn er von einem ordentlichen Gericht dazu verurteilt wurde.
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Es kann doch nicht sein, dass wir alle hier Betrug voraussetzen udn es gibt scheinbar keine Betrüger ?
Halt denn niemand die Möglichkeit bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu beantragen?
„Die wohl bekannteste unselbständige Stiftung, die von dem Bund Deutscher BRANDstiftungen vertreten wurde, ist die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung).“
Wie wahr, wie wahr! (Freud’sche Fehlleistung)
die Staatsanwaltschaft /Ggerichte sind schon lange in der Birngschuld bezüglich einer konkreten information
alle reden immer wieer von Betrug und niemand belegt diese AUssage
Zum x-Mal wird von einer Stelle hier der Status Quo in Sachen „BWF-Anlage“ dargestellt. Nach meinem Eindruck erhofft sich natürlich dieser Anwalt neue Mandanten zu überzeugen. Mir stellt sich hier nur die Frage: Wieso bestimmt das Amtsgericht Charlottenburg gerade diesen Anwalt für die Gläubigerversammlung? Gibt es hier einen Antrag oder ähnliches? Alles andere ist nun wirklich nicht neu!