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BVI erinnert an Riesterzulage

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Letzte Erinnerung vor dem Fristablauf: Riester-Sparer, die für 2008 noch keine Zulagen beantragt haben, sollten das bis Ende diesen Jahres unbedingt nachholen.

Das rät die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften. Die Zulagen können nur für zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Am 31. Dezember 2010 endet also die Frist für das Jahr 2008.

Besonders für Familien lohnt sich der Zulagenantrag, denn ihnen entgeht sonst viel staatliche Förderung. Riester-Verträge sind vor allem dadurch attraktiv, dass der Staat 154 Euro Grundzulage zusätzlich zahlt. Für jedes Kind gibt es weitere 185 Euro hinzu, für jedes ab dem 1. Januar 2008 geborene Kind sogar 300 Euro pro Jahr. Arbeitnehmer sollten keinesfalls auf diesen „Rendite-Turbo“ verzichten. Beispiel: Ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern kommt bei Einzahlung des Höchstbetrags durch die staatlichen Zulagen nach 30-jährigem Sparen in einen Riester-Fondsvertrag – mit einer angenommenen Wertentwicklung von jährlich sechs Prozent – auf ein Endvermögen von etwa 170.500 Euro. Ohne Förderung wären es nur rund drei Viertel (etwa 121.110 Euro) davon.

Die ruhige Zeit über die Weihnachtsfeiertage lässt sich gut zum Ausfüllen des Zulagenantrags in letzter Minute nutzen. Das notwendige Formular gibt es beim Anbieter des Riester-Vertrags – also bei der Bank, Versicherung oder dem Fondsanbieter. Vielfach lässt sich das Formular online auf der Unternehmenshomepage abrufen und ausdrucken. Beim Vertragspartner muss das Schriftstück unterschrieben und inklusive aller Daten bis Ende des Jahres vorliegen. Die Zustellung per Fax ist aber auch möglich. In vielen Fällen reicht die einmalige Beantragung mit einem sogenannten Dauerzulagenantrag aus, der dann automatisch weiterläuft.

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