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Bundesverwaltungsgericht zum Thema „Twitter“

succo (CC0), Pixabay
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Verfahrensinformationen zu BVerwG 10 C 3.20

Der Kläger begehrt Zugang zu den Twitter-Direktnachrichten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Bei Twitter-Direktnachrichten handelt es sich um nicht-öffentliche Kommunikation zu einzelnen Kommunikationspartnern, welche auf Servern der Fa. Twitter Inc. gespeichert sind und von der Beklagten dort abgerufen werden können.

Die Beklagte hat den Zugang mit der Begründung verweigert, dass die Nachrichten nicht in Akten aufzunehmen gewesen seien und kein Verwaltungshandeln erforderlich gemacht hätten.

Das Verwaltungsgericht hat der Klage im Wesentlichen mit dem Argument stattgegeben, dass es sich bei den Nachrichten um amtliche Informationen handele, zu denen das Informationsfreiheitsgesetz Zugang gewähre. Hiergegen richtet sich die Sprungrevision der Beklagten.

Das Bundesverwaltungsgericht wird insbesondere zu klären haben, ob es sich bei den auf einem fremden Server gespeicherten Direktnachrichten um amtliche Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes handelt und ob diese ggf. vertraulich zu behandeln sind.

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