Die Bundesregierung sieht keine Grundlage für finanzielle Wiedergutmachung gegenüber den früheren deutschen Kolonien. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, über die zuerst der Tagesspiegel berichtete. Zwar wolle man die historische Aufarbeitung weiter vorantreiben, eine völkerrechtliche Verpflichtung für Entschädigungszahlungen gebe es jedoch nicht.
Juristische Begründung: Kein Völkerstrafrecht zur Kolonialzeit
Die Bundesregierung verweist auf rechtliche Gründe: Der Begriff „Wiedergutmachung“ im Völkerrecht setze die Verletzung einer internationalen Verpflichtung voraus. Solche Regeln hätten zur Zeit des Kolonialismus jedoch noch nicht existiert. Auch der Begriff „Völkermord“ wurde erst 1948 eingeführt – Jahrzehnte nach den Gräueltaten in Afrika und Ozeanien.
Kritik von Grünen und Wissenschaftlern
Die Grünen-Politikerin Claudia Roth bezeichnete diese Haltung als „formaljuristische Verweigerung“. Für eine zukunftsfähige Partnerschaft mit den Nachfolgestaaten der Kolonien brauche es Empathie statt juristischer Ausflüchte, sagte sie.
Auch die Grünen-Abgeordnete Awet Tesfaiesus, die die Anfrage gemeinsam mit Roth und Jamila Schäfer stellte, kritisierte, dass die Bundesregierung durch ihre Argumentation koloniale Hierarchien fortschreibe. „Sie macht das Unrecht von damals unsichtbar“, erklärte sie. Damit werde verhindert, dass Deutschland international als glaubwürdiger Partner wahrgenommen werde. Ihre eindringliche Formulierung: „Die Axt vergisst ihr Werk. Der Baum erinnert sich.“
Der Historiker Jürgen Zimmerer von der Universität Hamburg sprach im Tagesspiegel von einem Mangel an politischem Interesse: „Diese Regierung interessiert sich nicht für das koloniale Erbe.“
Aufarbeitung statt Entschädigung
Zugleich betont die Bundesregierung, dass die historische Aufarbeitung sehr wohl Teil der deutschen Erinnerungskultur sei. Als Beispiel führt sie die Rückgabe von mehr als 1.000 Benin-Bronzen im Jahr 2022 an Nigeria an.
Darüber hinaus verweist sie auf die 2021 getroffene Vereinbarung mit Namibia, in deren Rahmen Deutschland 1,1 Milliarden Euro für Projekte des Wiederaufbaus, der Entwicklung und der Versöhnung bereitstellen will. Ausgezahlt wurden diese Mittel bisher jedoch noch nicht.
Symbolpolitik oder echte Verantwortung?
Die Debatte zeigt, wie umstritten der Umgang mit dem kolonialen Erbe bleibt. Während die Bundesregierung auf rechtliche Unzulänglichkeiten verweist, fordern Kritiker mehr moralische Verantwortung und konkrete Zeichen der Wiedergutmachung.
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