Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 das sogenannte Gewalthilfegesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und Kinder vor, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind.
Ziel des Gesetzes: Schutz und Unterstützung gewährleisten
Laut Gesetzesbegründung hat der Staat die Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt wird als strukturelles Problem mit weitreichenden Folgen für die Gesellschaft eingestuft. Trotz bestehender Hilfsangebote finden viele Betroffene keinen ausreichenden Schutz, da es an flächendeckenden Einrichtungen, Fachpersonal und maßgeschneiderten Unterstützungsangeboten mangelt.
Das neue Gesetz soll deshalb ein flächendeckendes und verlässliches Hilfesystem etablieren. Durch die Einführung eines gesetzlich verankerten Anspruchs soll sichergestellt werden, dass betroffene Personen Zugang zu Schutz und Beratung erhalten.
Umsetzung in den Bundesländern
Die Bundesländer sind verpflichtet, ein ausreichendes Netz an Schutz- und Beratungseinrichtungen bereitzustellen. Neben der direkten Unterstützung für Gewaltbetroffene sollen sie auch präventive Maßnahmen ergreifen und das soziale Umfeld der Betroffenen stärken. Zudem soll die Zusammenarbeit mit weiteren Hilfseinrichtungen wie der Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Bildungseinrichtungen verbessert werden.
Finanzielle Unterstützung durch den Bund
Zur Umsetzung des Gesetzes stellt der Bund den Ländern für den Zeitraum 2027 bis 2036 zusätzliche 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung. In einer begleitenden Entschließung betonte der Bundesrat jedoch, dass über diese Finanzierung hinaus eine langfristige Sicherstellung der Mittel notwendig sei.
Inkrafttreten und langfristige Planung
Das Gesetz tritt größtenteils unmittelbar nach der Verkündung in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung wird ab dem 1. Januar 2030 wirksam, um den Ländern ausreichend Zeit für die Umsetzung der Maßnahmen zu geben.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine finanzielle Absicherung über 2036 hinaus zu prüfen, um die langfristige Planungssicherheit für Hilfsangebote zu gewährleisten.
Kommentar hinterlassen