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Bundesrat setzt sich für echte Kreislaufwirtschaft für Matratzen ein

MIH83 (CC0), Pixabay
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Mit einer Entschließung, die auf eine Initiative des Landes Hessen zurückgeht, fordert der Bundesrat, künftig das Recycling von Matratzen zu ermöglichen.

Bestandteile erschweren die Wiederverwendung

Allein in Deutschland würden jährlich mehr als acht Millionen Matratzen entsorgt, heißt es in der Begründung. Der größte Teil davon werde verbrannt – wertvolle Ressourcen wie Schaumstoffe und Textilfasern gingen so verloren. Matratzen seien kaum Bestandteil der Kreislaufwirtschaft, da sie meist Flammschutzmittel und andere Chemikalien enthielten, die das Recycling von Schaumstoffen erschweren. Die Länder fordern daher die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für den Erlass einer Regelung nach der Ökodesign-Verordnung einzusetzen. Diese Verordnung ermöglicht es, Schadstoffe in Produkten zu regulieren und gilt auch für importierte Waren. Auf diese Weise könnten problematische Bestandteile in Matratzen durch umweltfreundliche, recyclingfähige Alternativen ersetzt werden, ohne dabei die Brandschutzanforderungen zu schwächen.

Hersteller sollen Recycling sicherstellen

Damit eine Matratze nicht auf dem Müll lande, sondern als wertvoller Baustein zurückkehre, müsse sie zunächst sauber und trocken in der Recyclinganlage ankommen. Die Länder fordern daher eine erweiterte Herstellerverantwortung für Matratzen, wie es sie bei Batterien bereits gebe. Die Hersteller müssten dann das Recycling von Matratzen sicherstellen. Außerdem solle ein digitaler Produktpass für Matratzen eingeführt werden. Die Nachbarstaaten Frankreich, Belgien und die Niederlande hätten bewiesen, dass ein effizientes Recycling der Matratzen sehr erfolgreich sein könne. Dort seien klare Regelungen für Industrie und Gesellschaft geschaffen und eine getrennte Sammlung von Matratzen durchgesetzt worden. Von diesen Erfahrungen könne man auch in Deutschland profitieren.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Ob und wie diese darauf reagiert, ist gesetzlich nicht geregelt.

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