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Bundesrat fordert: Wehrdienstreform muss auch die Zivilverteidigung stärken

FirstThinkTank (CC0), Pixabay
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Die Länder haben sich zur geplanten Reform des Wehrdienstes positioniert und fordern Nachbesserungen. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung mahnt der Bundesrat an, die zivile Verteidigung stärker zu berücksichtigen, um die gesamtstaatliche Resilienz angesichts wachsender Bedrohungen zu stärken.

Reaktion auf neue Bedrohungslage

Die Modernisierung des Wehrdienstes ist Teil der sicherheitspolitischen Neuausrichtung nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Russland habe die europäische Friedensordnung völkerrechtswidrig zerstört und bleibe auf absehbare Zeit die größte sicherheitspolitische Bedrohung Europas, so die Länder.

Daraus ergebe sich ein „hoher Handlungsdruck“, nicht nur die Bundeswehr, sondern auch den zivilen Bevölkerungsschutz strukturell und personell besser aufzustellen. Innere und äußere Sicherheit müssten zusammengedacht werden, betont der Bundesrat.

Was plant die Bundesregierung?

Zentraler Baustein der Wehrdienstreform ist ein neues Wehrdienstmodell, das auf Freiwilligkeit basiert – zunächst. Gleichzeitig sollen aber auch verpflichtende Elemente eingeführt werden:

  • Allgemeine Wehrerfassung ab 2027

  • Wiedereinführung der Musterung für junge Männer, geboren nach dem 31. Dezember 2007

  • Abgabe einer Bereitschaftserklärung

  • Möglichkeit, den Grundwehrdienst durch Rechtsverordnung zu aktivieren – auch ohne Spannungs- oder Verteidigungsfall, sofern die Lage es erfordert

Ziel: Wehrhaftigkeit des Staates wiederherstellen

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands stärken. Der russische Angriffskrieg habe gezeigt, dass sich die Bundeswehr erneut auf Landes- und Bündnisverteidigung ausrichten müsse. Die Truppe soll personell robuster werden – und wieder über eine breitere gesellschaftliche Rückendeckung verfügen.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Nach dem Bundesrat ist nun der Bundestag am Zug. Dort soll der Gesetzentwurf zunächst beraten und anschließend beschlossen werden. Eine Zustimmung des Bundesrats ist für die endgültige Verabschiedung erforderlich und wird in einer der kommenden Plenarsitzungen erwartet.


Fazit:
Die Wehrdienstreform kommt – aber die Länder pochen auf eine ganzheitliche Sicherheitsarchitektur, die Soldaten, Zivilgesellschaft und Bevölkerungsschutz gemeinsam denkt. Denn die Zeiten, so der Tenor, „sind längst nicht mehr friedlich“.

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