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Bundesrat fordert Einschränkungen beim Verkauf von Lachgas

geralt (CC0), Pixabay
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In seiner Sitzung am 14. Juni 2024 hat der Bundesrat einer Verordnung zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) zugestimmt. Diese Verordnung führt chemische Varianten psychoaktiver Stoffe auf, die von der Bundesregierung als gefährlich eingestuft wurden. Ziel der Verordnung ist es, die Verbreitung und den Missbrauch dieser Stoffe zu bekämpfen.

Missbrauch von Lachgas verhindern

In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung auffordert, den Verkauf von Lachgas (Distickstoffmonoxid), insbesondere an Kinder und Jugendliche, einzuschränken. Ziel ist es, den Missbrauch von Lachgas zu verhindern. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die Aufnahme von Distickstoffmonoxid in die Anlage des NpSG dieses Ziel unterstützen kann.

Partydroge mit ernsten Folgen

Die Länder begründen ihren Vorstoß mit der zunehmenden Verwendung von Lachgas als Partydroge. Der missbräuchliche Einsatz könne zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen, darunter Langzeitschäden und die Entwicklung von Abhängigkeiten.

In Deutschland sind Verkauf und Konsum von Lachgas derzeit nicht verboten. Kartuschen mit Lachgas werden teilweise in Automaten gezielt an ein junges Publikum verkauft. Zum Schutz der Gesundheit, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, sei es notwendig, den Verkauf von Lachgas so weit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird.

Ausnahmen für medizinische und technische Nutzung

Die medizinische Nutzung von Lachgas zu Narkosezwecken sowie die technische Verwendung, beispielsweise in der Lebensmittelindustrie, sollen von diesen Einschränkungen nicht betroffen sein.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung übermittelt. Sie entscheidet, wann und wie sie sich mit den Forderungen des Bundesrates auseinandersetzt. Es gibt hierfür keine festen Fristen.

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