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Bundesrat billigt Abschaffung der Budgetierung für Hausärzte

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Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Kommune gebilligt, indem er keinen Vermittlungsausschuss anrief. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu hausärztlichen Leistungen zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen.

Wichtige Änderungen im Überblick

Abschaffung der Budgets für Hausärzte
Hausärztliche Leistungen, einschließlich Hausbesuchen, werden künftig vollständig vergütet, ohne dass Kürzungen durch Quartalsbudgets erfolgen. Dadurch können Hausärzte mehr Patientinnen und Patienten aufnehmen, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.

Neue Versorgungs- und Vorhaltepauschalen

  • Chronisch Kranke müssen nicht mehr quartalsweise neu einbestellt werden, sondern können für bis zu ein Jahr pauschal abgerechnet werden.
  • Praxen, die eine zentrale Rolle in der hausärztlichen Versorgung spielen, erhalten eine zusätzliche Vorhaltepauschale, um ihren Betrieb langfristig zu sichern.

Schnellere Bewilligung medizinischer Hilfsmittel
Patienten mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen sollen schneller und unkomplizierter an notwendige medizinische Hilfsmittel gelangen. Die Verfahren zur Genehmigung werden vereinfacht und beschleunigt.

Erweiterte Notfallverhütung
In Fällen von sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung können künftig alle Frauen – unabhängig vom AlterNotfallverhütungsmittel direkt von Hausärztinnen und Hausärzten verordnet bekommen. Bisher war dies nur für Frauen unter 23 Jahren möglich.

Kritik und Forderungen des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßt die Abschaffung der Budgetierung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. In einer begleitenden Entschließung wird kritisiert, dass durch die neue Regelung bestehende Fördermaßnahmen für eine gesicherte hausärztliche Versorgung finanziell geschwächt werden könnten. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, schnellstmöglich Lösungen zu erarbeiten.

Nächste Schritte

Nach der Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz in weiten Teilen unmittelbar nach der Verkündung in Kraft.

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