Am 14. Februar 2025 steht das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr – auch bekannt als Zeitenwende-Gesetz – auf der Tagesordnung des Bundesrates.
Reaktion auf veränderte sicherheitspolitische Lage
Das Gesetz wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die veränderten sicherheitspolitischen Anforderungen nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine eingebracht. Ziel sei es, die Landes- und Bündnisverteidigung der Bundeswehr zu stärken und ihre Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit im NATO-Verbund zu erhöhen.
Sicherung der Einsatzbereitschaft und Personalverfügbarkeit
Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die langfristige Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Dazu wird eine Erhöhung des militärischen Personals als unerlässlich angesehen. Die Bundesregierung betont, dass eine verlässliche und schlagkräftige Armee nur durch eine dauerhafte Verfügbarkeit gut ausgebildeter Soldatinnen und Soldaten gewährleistet werden kann.
Wesentliche Änderungen und Verbesserungen
Das Gesetz enthält zahlreiche Anpassungen, um die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr zu erhöhen und die Einsatzbereitschaft zu verbessern. Dazu gehören:
✔ Verbesserungen bei Sold und Versorgung
✔ Erhöhung des Auslandsverwendungszuschlags für Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz
✔ Ehegattenzuschlag für mitziehende Ehepartner bei Auslandseinsätzen
✔ Höhere Übergangsbeihilfe für scheidende Soldatinnen und Soldaten
✔ Bessere Rahmenbedingungen für dienstliche Mobilität
✔ Flexiblere Arbeitszeitregelungen
✔ Aufstockung des Personals im Sanitätsdienst
Nächste Schritte
Der Bundesrat wird nun über das Gesetz beraten. Sollte es die Zustimmung erhalten, kann es anschließend verkündet und in Kraft gesetzt werden.
Kommentar hinterlassen