Bundespolitik

Bundesministerium für Gesundheit

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung „Meningokokken B-Impfempfehlung“

Vom 7. März 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seinen Sitzungen am 7. März 2024 und 4. April 2024 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/​18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. März 2024 (BAnz AT 21.05.2024 B3) geändert worden ist, zu ändern.

I.

In der Tabelle in Anlage 1 wird die Zeile „Meningokokken“ wie folgt geändert:

Der Abschnitt „Grundimmunisierung“ wird wie folgt geändert:

a)
In der Spalte 2 „Indikation“ wird der Satz „Grundimmunisierung im Alter von 12 Monaten.“ ersetzt durch die Sätze „Grundimmunisierung (Meningokokken B) im Alter von 2, 4 sowie 12 Monaten. Grundimmunisierung (Meningokokken C) im Alter von 12 Monaten.“
b)
In der Spalte 3 „Hinweise zur Umsetzung“ wird der Satz „Bei Meningokokken B abweichend von § 11 Absatz 2 Nachholimpfung nur bis zum Alter von 4 Jahren.“ vorangestellt.
II.

In der Tabelle in Anlage 2 wird die Zeile

Impfungen Dokumentationsnummer1
erste Dosen eines Impfzyklus,
bzw. unvollständige Impfserie
letzte Dosis eines Impfzyklus
nach Fachinformation oder
abgeschlossene Impfung
Auffrischungsimpfung
1 2 3 4
„Meningokokken Konjugat­impfstoff (Standardimpfung)

Kinder
89114“

ersetzt durch die Zeilen

Impfungen Dokumentationsnummer1
erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung Auffrischungsimpfung
1 2 3 4
„Meningokokken B (Standardimpfung)

Kinder
89116 A 89116 B
Meningokokken C (Standardimpfung)

Kinder
89114“
III.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 7. März 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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