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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Übertragung eines Versicherungsbestandes

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 25. Februar 2019

Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 63 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat das britische Versicherungsunternehmen Travelers Casualty and Surety Company of Europe Limited mit Wirkung vom 28. Februar 2019 einen Bestand an Versicherungsverträgen, in denen auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das britische Versicherungsunternehmen Travelers Insurance Company Limited übertragen.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Travelers Casualty and Surety Company of Europe Limited (7169)
33 St Mary Axe
London EC3A 8AG
GROSSBRITANNIEN

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Travelers Insurance Company Limited (7938)
33 St Mary Axe
London EC3A 8AG
GROSSBRITANNIEN

Bonn, den 25. Februar 2019

VA 26 – I 5000 – GB – 7169 – 2018/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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