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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Notgemeinschaft am Grabe Wesel VVaG, Bochumer Versicherungsverein aG

Pixaline (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über eine Verschmelzung

Vom 5. April 2022

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gemäß § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch Verfügung vom 31. März 2022 die Verschmelzung der Notgemeinschaft am Grabe Wesel VVaG als übertragende Gesellschaft und des Bochumer Versicherungsverein aG als übernehmender Gesellschaft genehmigt.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Notgemeinschaft am Grabe Wesel VVaG (3158)
Johann-Sigismund-Straße 1
46483 Wesel

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Bochumer Versicherungsverein aG (3140)
Postfach 10 03 08
44703 Bochum

Bonn, den 5. April 2022

VA 22–I 5000–3140–2021/​0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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