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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 14. August 2019

Die BaFin hat durch Verfügung vom 27. Juni 2019 den Vertrag vom 13./22. Februar 2019 genehmigt, durch den die Continentale Holding Aktiengesellschaft, Dortmund einen Teil ihres Rückversicherungsbestandes auf die N.V. Schadeverzekeringsmaatschappij Maas Lloyd, Rotterdam übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 3. Juli 2019 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Continentale Holding Aktiengesellschaft (6808)
Ruhrallee 92
44139 Dortmund

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

N.V. Schadeverzekeringsmaatschappij MAAS Lloyd
K.P. van der Mandelelaan 90
3062 MB, Rotterdam
NIEDERLANDE

Bonn, den 14. August 2019

VA 11-I 5000-6808-2019/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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