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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 29. April 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 22. März 2019 den Vertrag vom 6. März 2019 genehmigt, durch den die AXA ­Lebensversicherung AG einen Teilbestand auf die Allianz Lebensversicherungs-AG übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 4. April 2019 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

AXA Lebensversicherung AG (1020)
Colonia Allee 10 – 20
51067 Köln

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Allianz Lebensversicherungs-AG (1006)
Reinsburgstraße 19
70178 Stuttgart

Bonn, den 29. April 2019

VA 41-I 5000-1006-2018/0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

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