Startseite Allgemeines Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Allgemeines

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Teilen

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 7. Januar 2019

Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 63 des Versicherungsaufsichtsgesetzes haben die britischen Versicherungsunternehmen QBE Insurance (Europe) Limited und QBE Re (Europe) Limited mit Wirkung vom 1. Januar 2019 ihren Bestand an Versicherungsverträgen, in denen auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das belgische Versicherungsunternehmen QBE Europe SA/NV übertragen.

Übertragende Versicherungsunternehmen:

QBE Insurance (Europe) Limited (7159)
30 Fenchurch Street
London EC3M 3BD
GROSSBRITANNIEN

QBE Re (Europe) Limited
Plantation Place
30 Fenchurch Street
London EC3M 3BD
GROSSBRITANNIEN

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

QBE Europe SA/NV (8505)
Regentlaan 37
1000 Brüssel
BELGIEN

Bonn, den 7. Januar 2019

VA 26 – I 5000 – GB – 7159 – 2018/0002

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Die Französische Riviera, aber ohne Riviera: Inselurlaub für Menschen, die keine Autos mehr sehen können

Nur 15 Minuten mit der Fähre – und zack: Porquerolles. Ein Ort,...

Allgemeines

Cem Özdemir_Er schlägt andere Töne an – vor allem die seiner eigenen Partei nicht

Lange sah es so aus, als würde Cem Özdemir im Wahlkampf ungefähr...

Allgemeines

Was man über Chinas „Zwei Sitzungen“ wissen sollte

In Peking beginnen diese Woche Chinas wichtigste politische Treffen des Jahres –...

Allgemeines

TikTok verzichtet auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Direktnachrichten

TikTok wird für seine Direktnachrichten keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) einführen – und stellt...