Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 18. Juli 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die ETC Issuance GmbH verhängt. Grund dafür war ein Verstoß gegen § 325 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Die ETC Issuance GmbH hatte es versäumt, die vollständigen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 fristgerecht und vollständig beim Bundesanzeiger elektronisch einzureichen.
Die Offenlegung der Jahresabschlüsse ist gesetzlich vorgeschrieben, um die finanzielle Transparenz von Unternehmen zu gewährleisten. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht sieht das HGB Sanktionen vor, die das Bundesamt für Justiz in Form eines Ordnungsgelds festsetzen kann. Grundlage der Sanktion ist § 335 HGB.
Die ETC Issuance GmbH hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...
BeiRedakteurJSonntag, 22.02.2026Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....
BeiRedakteurJSonntag, 22.02.2026Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...
BeiRedakteurJDonnerstag, 19.02.2026Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...
BeiRedakteurJDonnerstag, 19.02.2026
Kommentar hinterlassen