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Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“/„BWF-Stiftung“: BaFin bestellt Abwickler für unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Köln, mit Bescheid, der am 25. Februar 2015 bekannt gegeben wurde, das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Der Verein tritt auch unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ oder „BWF-Stiftung“ in Erscheinung.

Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bot Anlegern den Erwerb von physischem Gold an. Zugleich verpflichtete der Verein sich, dieses nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum ursprünglichen Kaufpreis zurückzukaufen. Mit dieser Zusicherung betrieb der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln.
Die BaFin hat zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung
Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau
BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte Part-GmbB
Zeilweg 42
60439 Frankfurt am Main
zum Abwickler bestellt. Er ist u.a. befugt, den Schriftverkehr mit betroffenen Anlegern zu führen und das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung der vorhandenen Gelder an die Anleger abzuwickeln sowie die bestehenden Verträge zu kündigen. Herr Dr. Bernsau stellt unter www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung Informationen zum Stand der Abwicklung zur Verfügung.  Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig

4 Kommentare

  • Wie ich schon in einem früheren Kommentar angemerkt habe, war mir die Vorgehensweise einer freiwilligen mit der Bafin abgestimmten Rückabwicklung neu.
    Daher überrascht mich das Ganze doch eher weniger, zeigt aber auch die mangelnde Professionalität der BWF-Stiftung und deren Kommunikation. Um weitere Verwirrung auf Anlegerseite und Vertriebsseite zu vermeiden ist jetzt eine offizielle Stellungnahme notwendig.

  • …“der vorhandenen Gelder“…?
    Welche bzw in welcher Höhe sind denn (noch) Gelder vorhanden?
    Wie hoch wird die Auszahlungsquote sein und wie lange wird sich die Auszahlung verzögern, nachdem nun ein neues „Zwischenglied“ (mit natürlich ebenfalls Honoraranspruch) eingefügt wurde?

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