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Bumsklumpen und Beamtenehre – Sachsen-Anhalt zeigt Herz für Humor

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Na also – Deutschland hat wieder Hoffnung!
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden: Auch wer im Polizeichat Bilder teilt, die eher an einen Herrenwitz aus dem Jahr 1975 erinnern, darf weiterhin das Gesetz vertreten.
Zumindest, wenn’s nur einmal war und man jung, wild und… offenbar ziemlich unreflektiert war.

Einmal „Bumsklumpen“, bitte – zum Mitnehmen!

Der angehende Ordnungshüter – damals stolze 20 Jahre jung – stellte in einen dienstlichen WhatsApp-Chat ein Foto einer nackten Frau ohne Arme und Beine mit der liebevollen Bildunterschrift „Bumsklumpen“.
Man könnte sagen: geschmacklos.
Oder juristisch: „jugendliche Entgleisung“.

Denn so sieht es das OVG Magdeburg.
Das Gericht urteilte: einmal ist keinmal – und wer sich danach brav benimmt, darf weiter auf Streife gehen.
Die Polizei – dein Freund, Helfer und jetzt offenbar auch Sozialpädagoge.

Dienstchat oder Stammtisch?

Im Klassenchat der Polizeischule wurde offenbar gepostet, was sonst eher auf Herrentoilettenwänden zu finden ist.
Man stelle sich das Einsatzprotokoll vor:

„Tatort: WhatsApp-Gruppe.
Tatbestand: Geschmacklosigkeit.
Täter: Azubi mit jugendlicher Unreife.
Strafmaß: Verwarnung mit Weiterbeschäftigung.“

Immerhin – das OVG fand tröstende Worte.
Der junge Mann habe sich seitdem tadellos benommen.
Kein weiterer Bumsklumpen, kein zweiter Fehltritt.
Nur noch Gesetzestexte und Polizeifunk.
Das nennt man wohl erfolgreiche Resozialisierung im Dienst.

„Verhältnismäßig“ – das neue Lieblingswort

Das Gericht sah keine „irreversible Zerstörung des Vertrauens“.
Mit anderen Worten: Wer in jungen Jahren verbale Minen legt, darf hoffen, dass der Rechtsstaat ihm eine zweite Chance gibt – solange er sie nicht auf TikTok teilt.
Beamtenrecht mit Herz, quasi die warmherzige Seite von Paragraf 23 BeamtStG.

Man könnte fast meinen: Wäre der Chat etwas später aufgeflogen, vielleicht kurz vor der Pensionierung, hätte man ihn einfach „dienstliche Alterserscheinung“ genannt.

Fazit

In Sachsen-Anhalt darf man als Polizist lernen, dass

  • Wohlverhalten nicht heißt, keinen Blödsinn zu posten,

  • Charakterprüfung auch eine Zeitreise in die Jugend ist, und

  • Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass ein Bumsklumpen eben kein Karrierekiller ist.

Man darf also gespannt sein, was als Nächstes kommt:
Vielleicht ein Fortbildungsmodul namens
„Social Media für Fortgeschrittene – oder wie ich lerne, mein Handy zu behalten und trotzdem Beamter zu bleiben“.


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