Es ist nur ein neuer Name für HARTZ IV nicht mehr wie Kosmetik. Diesen Beschluss hat das Bundeskabinett heute gefasst. Das reicht bei manchen nicht einmal mehr für das Bezahlen der Energiekosten. Die Änderung tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf eine spürbare Entlastung beim Einkauf von...
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