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BrostClassen und der Schweizer Unternehmer

Schwarzenarzisse (CC0), Pixabay
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Komisch, Herr Dr. Lukas Brost, dass unsere Berichte ja noch alle online sind. Das Kölner Landgericht hat uns nicht die Berichterstattung verboten, sondern nur die identifizierende Berichterstattung zu Ihrem Mandanten. Der Wahrheitsgehalt unseres Berichts wurde nicht in Frage gestellt; auch das gehört zur vollständig seriösen Berichterstattung dazu.

Unsere Berichterstattung war zudem mit behördlichen Dokumenten belegt und nachgewiesen, auch das ist Ihnen bekannt. Im einstweiligen Rechtsschutz, der nichts zum möglichen Ausgang des Hauptsacheverfahrens sagt, geht es nur um eine kurzfristige Beschneidung von Rechten innerhalb der Berichterstattung.

Natürlich habe ich das abgewogen, bevor ich den Bericht veröffentlicht habe, aber das Informationsinteresse bei solch erheblichen Vorwürfen gegen Ihren Mandanten hat mich dann dazu bewogen, den Bericht zu veröffentlichen, wissend, dass da natürlich eine gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Nun haben wir Klarheit, Herr Dr. Brost, und wir können weiterhin über diesen Vorgang berichten, jetzt abgesichert mit einem vorläufigen Gerichtsurteil. Unser Prinzip ist es, Anlegern zu helfen und Anleger und Verbraucher zu schützen. Sie sehen Ihre Aufgabe darin, die andere Seite zu verteidigen. Was wir davon halten, haben wir bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht. Ihre Jubelmeldung wird dem Unternehmen nicht helfen, kritische Nachfragen zu vermeiden, und natürlich werden wir dazu auch jetzt eine Interessengemeinschaft gründen.

Möglicherweise werden Sie aber in den nächsten Wochen noch von ganz anderen Dingen zu diesem Schweizer Unternehmer überrascht, aber er hat ja dann einen guten Anwalt, glaubt er. Nun denn.

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