In einem richtungsweisenden Urteil hat der oberste Gerichtshof Großbritanniens klargestellt: Für die Gleichstellung von Männern und Frauen ist das biologische Geschlecht maßgeblich – nicht das soziale oder empfundene Geschlecht.
Wie die Richterinnen und Richter des Supreme Court in London einstimmig entschieden, richtet sich das britische Gleichstellungsgesetz von 2010 (Equalities Act) vorrangig auf den Schutz von biologisch geborenen Frauen. Dennoch betonte der vorsitzende Richter Patrick Hodge, dass auch Transfrauen indirekt von diesen Schutzregelungen profitieren können.
„Die gesetzliche Definition des Geschlechts im Gleichstellungsgesetz ist binär – eine Person ist entweder Mann oder Frau“, heißt es im Urteil. Schutzbestimmungen, die speziell Frauen betreffen, schließen demnach Männer ausdrücklich aus.
Das Urteil wird als wegweisend und weitreichend eingestuft. Es könnte erhebliche Auswirkungen auf Fragen wie die Anrechnung von Transfrauen bei Frauenquoten, die Nutzung geschlechtsspezifischer Räume wie Damenumkleiden oder den Zugang zu ausschließlich lesbischen Gruppen haben.
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