Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
Veröffentlichung gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG
Verschiebung von Zinszahlungen an die Gesellschafter
Emittentin:
Breitbandnetz GmbH & Co. KG, Husumer Straße 63 in 25821 Breklum.
Vermögensanlagen:
Gesplittete Einlagen in Form von Kommanditanteilen und partiarischen Nachrangdarlehen
(Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt in der Fassung vom 12.07.2016 (veröffentlicht am
29.07.2016); Fortführungsverkaufsprospekt in der Fassung vom 29.01.2018 (veröffentlicht am
07.02.2018) einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom 28.11.2018 und Nr. 2 vom 28.01.2019).
Die zu veröffentlichende Tatsache nach § 11a VermAnlG:
Die Gesellschafter/ Anleger der Breitbandnetzgesellschaft (Emittentin) haben im Wege des Umlaufverfahrens bis zum 30.06.2020 den jährlichen Wirtschaftsplan beschlossen. Dieser enthält eine aktualisierte Mittelfristplanung, die sich auch auf die Zinszahlungen an die Gesellschafter/ Anleger aus den partiarischen Nachrangdarlehen auswirkt.
Den Gesellschaftern/ Anlegern der Emittentin steht ein Anspruch auf Verzinsung der gewährten partiarischen Nachrangdarlehen in Höhe von 3% p.a. zzgl. einer gewinnabhängigen Verzinsung in Höhe von maximal 2% p.a. zu.
Diese Zinszahlungen werden jedoch gestundet, bis die Liquiditätslage der Emittentin eine Auszahlung der Zinsen zulässt. Gemäß den Prognoserechnungen wurde bisher erstmalig im Geschäftsjahr 2021/2022 mit einer Zinszahlung aus den partiarischen Nachrangdarlehen gerechnet. Ab dem Geschäftsjahr 2031/2032 war gemäß den Prognosen die Auszahlung einer gewinnabhängigen Verzinsung an die Gesellschafter/ Anleger der Emittentin geplant.
Ausgehend von der nunmehr aktualisierten Mittelfristplanung der Emittentin verschiebt sich die Auszahlung der gestundeten Zinsen aus den partiarischen Nachrangdarlehen in Höhe von 3 % p.a. um zwei Jahre nach hinten. Die Zahlung der gewinnabhängigen Verzinsung in Höhe von maximal 2 % p.a. soll wiederum erst nach Abbau des Verlustvortrages, der zum Ende des in der Mittelfristplanung gewählten Betrachtungszeitraumes (bis Geschäftsjahr 2031/32) noch rd. 5,8 Mio. Euro beträgt, erfolgen.
Die Verschiebung der Auszahlung der Zinsen aus den partiarischen Nachrangdarlehen in Höhe von 3 % p.a. sowie der gewinnabhängigen Verzinsung in Höhe von maximal 2 % p.a. führt dazu, dass die Gesellschafter/ Anleger die geplanten Zinszahlungen später als bisher prognostiziert erhalten werden.
Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetz entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft. |
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