In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BPF Bau-Projekt-Freiburg GmbH, vertr.d.d.Gf., Guntramstraße 11, 79106 Freiburg, wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 17.03.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO.
Zum Insolvenzverwalter (§§ 27 I, 56 InsO) wird ernannt:
Rechtsanwalt Harald E. Manias, LG-Fach 70, Kaiser-Joseph-Straße 256, 79098 Freiburg i. Br., Tel.: 0761/2117500, Fax: 0761/21175050
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.05.2015 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Es wird gemäß § 5 Abs. 2 InsO das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.06.2015 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Freiburg, Außenstelle Bismarckallee 2, 79098 Freiburg, Zimmer Nr. 206 (2. OG) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Stichtag zur ersten Gläubigerversammlung und zum Prüfungstermin (§ 176 InsO), wird bestimmt auf 09.06.2015 . Des weiteren kann Beschlussfassung über die evtl. Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die in den §§ 66, 100, 149, 160 InsO bezeichneten Angelegenheiten erfolgen. Spätestens zum 09.06.2015 müssen der schriftliche Widerspruch mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet sowie evtl. Anträge zu den oben genannten Angelegenheiten beim Insolvenzgericht eingehen. Im Falle des Widerspruchs gegen eine angemeldete Forderung ist anzugeben, ob sie nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Weitere Zustellungen an die Gläubiger werden voraussichtlich nicht erfolgen, es wird ausdrücklich auf die Veröffentlichungen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin binnen zwei Wochen die sofortige Beschwerde schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg einlegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt die bewirkte öffentliche Bekanntmachung nach § 9 InsO.
Freiburg, 17.03.2015
Amtsgericht Freiburg
-Insolvenzgericht-
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