Die BaFin sieht nach ihrer neunmonatigen Überwachungsphase davon ab, den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen an Privatkunden zu verbieten. Die Aufsicht hatte die Emission und den Vertrieb dieser Produkte bis Ende September 2017 intensiv überprüft und dabei fest- gestellt, dass die Selbstverpflichtung von Deutscher Kreditwirtschaft (DK) und Deutschem Derivate Ver- band (DDV) weitgehend eingehalten wird und Pri- vatanleger in ausreichendem Maße schützt.
„Die Entwicklung bei den bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen zeigt, dass die BaFin auch ohne ein Verbot deutliche Verbesserungen im An- legerschutz erreichen kann“, zieht BaFin-Exekutiv- direktorin Elisabeth Roegele angesichts der Unter- suchungsergebnisse Fazit. Die Behörde hatte von Januar bis Ende September 2017 insgesamt 106 neu emittierte bonitätsabhängige Schuldverschrei- bungen mehrerer Emittenten überprüft und dabei festgestellt, dass die Selbstverpflichtung der Zertifi- kateindustrie eingehalten wird und weitere aufsicht- liche Beschränkungen daher derzeit nicht erforder- lich sind.
Die BaFin kontrollierte hinsichtlich der emissions- bezogenen Grundsätze unter anderem Wertpapier- prospekte und Produktinformationsblätter und un- tersuchte Werbe- und Informationsmaterialien sowie die Produktbeschreibungen auf den Internetseiten der Emittenten. Ergänzend überprüfte die Aufsicht vor Ort, ob die vertriebsbezogenen Grundsätze be- achtet werden, und wertete dazu unter anderem Beratungsprotokolle aus. Hier stellte sie zwar ver- einzelt Verstöße fest. Diese waren jedoch nicht sys- temischer Natur, sondern auf individuelles Fehlver- halten zurückzuführen.
Hintergrund
Die BaFin hatte aufgrund von Bedenken für den Anlegerschutz Ende Juli 2016 ein Verbot für die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Zertifikaten auf Bonitätsrisiken an Privatkunden angekündigt und der Zertifikateindustrie Gele- genheit zur Stellungnahme gegeben. Als Reaktion darauf hatten DK und DDV Mitte Dezember 2016 eine Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb bonitätsabhängiger Schuldverschreibun- gen veröffentlicht, die eine bessere Risikoaufklärung vorsieht, die Qualitätsstandards bei der Auswahl der Referenzschuldner erhöht und den Vertrieb von bo- nitätsabhängigen Schuldverschreibungen auf Anle- ger mit einer höheren Risikobereitschaft beschränkt.
Die BaFin hatte daraufhin ihr geplantes Verbot zu- nächst zurückgestellt. Nach Abschluss ihrer inten- siven Überwachungsphase sieht sie nun von einem Verbot endgültig ab, wird die Einhaltung der Selbst- verpflichtung aber weiterhin im Rahmen ihrer Markt- und Produktaufsicht beobachten.
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