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Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen: BaFin setzt Überwachung bis Ende September fort: Abwarten und Tee trinken ist wieder mal angesagt bei der BaFin

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Da bonitätsabhängige Schuldverschreibungen erst seit April wieder emittiert und vertrieben werden, setzt die BaFin ihre intensive Überwachungsperiode für weitere drei Monate bis Ende September 2017 fort. Bislang hat sie keine Verstöße gegen die Selbstverpflichtung der Zertifikatebranche festgestellt, die seit Anfang des Jahres gilt.

Die als Deutsche Kreditwirtschaft (DK) organisierten Verbände der Kreditinstitute sowie der Deutsche Derivate Verband (DDV) hatten die Selbstverpflichtung vor dem Hintergrund einer drohenden Produktintervention der BaFin Ende 2016 initiiert. Sie trat zum 1. Januar 2017 in Kraft. Die BaFin kündigte damals an, die Wirkung der Selbstverpflichtung sechs Monate lang zu überwachen und dann erneut über die Notwendigkeit einer Produktintervention zu entscheiden.

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