Startseite Allgemeines BKS-eV- Herr Weinreich, geht es nicht nur darum „Pfründe zu sichern“?
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BKS-eV- Herr Weinreich, geht es nicht nur darum „Pfründe zu sichern“?

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Dieser Verdacht drängt sich einem natürlich auf, wenn man den Artikel in der Newsletter- Veröffentlichung des BKS-eV liest. Hier will man verhindern, das es weniger Kosten für den Verbraucher gibt, und damit weniger Einnahmen für die Inkassounternehmen.Das kann nur im Interesse der Verbraucher sein, natürlich eben nicht im Sinne auch zum Beispiel so manchender Mitglieds der BKS.Bisher rientiert sich dei Abrechnung der Inkassokosten am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG.Damit ist natürlich eine gewinneinbringende Tätigkeit gewährleistet.Nun jammert Herr Weinreich das das ja dann zukünftig nicht mehr Kostendeckend sein würde.Irgendwas verstehen wir da aber nicht so richtig Herr Weinreich.Helfen Sie uns bitte dabei.

Also, wie wir ja wissen aus Veröffentlichungen (Angaben) Ihres Mitgliedes Publity kaufen ihre Mitglieder Forderungen für 1,5% des Wertes ein.Dann versuchen ihre Mitglieder daraus, und das ist völlig in Ordnung, für sich Geld zu machen.Nun geht das ja meistens über ein Inkassobüro oder Servicer mit einer Inkassolizenz. Der hat dadurch natürlich Kosten, die wenn ich Sie richtig verstehe, dann noch einmal bei einer Einigung mit dem Schuldner zusätzlich berechnet werden, eben nachdem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt als Orientierung.

Das ist nun natürlich eine absolute Gewinnmaximierung für Ihre Mitglieder, vort allem wenn man bedenkt, daß ja immer das Ziel ist eine Einigung so um die 30%  Einigung abschließen zu können mit dem Schuldner.Jetzt fangen Sie also an zu „Jammern-auf sehr hohem Niveau“, weil man in einem neuen Gesetz, dann die Kosten für die Beitreibung (Inkasso)  pauschalisieren will.

Ob ihre Kritik da, Herr Wenreich,wohl nicht in die falsche Richtung geht? Nun, wir werden uns dazu einmal an ein paar usn bekannte Bundestagsabgeordnet wenden, als auch an das Bundesjustizministerium und um eine Stellungnahme zu Ihren Ausführungen in ihrem Newsletter zu bitten.

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