Das dürfte Vodafone gar nicht gefallen, was der BGH da gegen Vodafone entschieden hat. Vodafone hatte in der Vergangenheit säumigen Kunden in seiner Mahnung immer mit einem Eintrag in die Schufa gedroht, ohne die Kunden über ihre Rechte gegen solche Einträge vorzugehen zu belehren, um säumige Kunden damit „gefügig zu machen“. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale geklagt und nun in letzter Instanz Recht bekommen. Gutes Urteil für den Verbraucher, möglich aber auch, dass Vodafone das jetzt nicht mehr schreibt, sondern direkt vornimmt, die Eintragung in die Schufa.
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