Startseite Allgemeines BGH bestätigt Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls
Allgemeines

BGH bestätigt Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. Juli 2025 entschieden, dass die Zulassung eines Hamburger Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft zu Recht wegen Vermögensverfalls widerrufen wurde (Az. AnwZ (Brfg) 4/25). Der Antrag des Juristen auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs Hamburg blieb erfolglos.

Hintergrund

Der 1970 geborene Anwalt war seit 2004 zugelassen. Im November 2023 hatte die Rechtsanwaltskammer seine Zulassung widerrufen, nachdem gegen ihn zahlreiche Eintragungen im Schuldnerverzeichnis bestanden. Den Widerspruch wies die Kammer zurück, der Anwaltsgerichtshof bestätigte die Entscheidung im Dezember 2024.

Daraufhin beantragte der Betroffene die Zulassung der Berufung. Er rügte unter anderem, das erst später vollständig abgefasste Urteil des Anwaltsgerichtshofs verletze seinen Anspruch auf rechtliches Gehör und sei ohne ordnungsgemäße Begründung ergangen. Außerdem äußerte er verfassungs- und europarechtliche Zweifel an der gesetzlichen Regelung (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).

Entscheidung des BGH

Der Senat für Anwaltssachen des BGH wies die Argumente zurück:

  • Urteilsabfassung: Dass das vollständige Urteil erst drei Monate nach Verkündung schriftlich vorlag, sei unschädlich. Die Fünfmonatsfrist sei gewahrt, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liege nicht vor.

  • Befangenheitsrüge: Die Ablehnung des Vorsitzenden Richters wegen angeblicher Befangenheit sei unbegründet. Die beanstandeten Formulierungen im Protokoll seien neutrale Tatsachenfeststellungen.

  • Verfassungs- und Europarecht: Die Vorschrift zum Widerruf bei Vermögensverfall sei verhältnismäßig und diene dem Schutz der Rechtsuchenden. Sie wirke nicht automatisch, sondern lasse Ausnahmen in besonderen Fällen zu. Auch mit EU-Recht sei die Regelung vereinbar.

Konsequenz

Damit bleibt es beim Widerruf der Zulassung. Der Anwalt verliert seinen Berufstitel, kann jedoch bei späterer Besserung seiner finanziellen Lage einen neuen Antrag auf Zulassung stellen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Fristlose Kündigung, fristlose Mails und die unendliche Geschichte der Unterlagen

Im Dezember 2025 endet bei der Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD) ein Arbeitsverhältnis...

Allgemeines

EU sagt dem Heimwerker-Rambo den Kampf an

Wer bisher dachte, der 3-D-Drucker sei nur da, um Handyhüllen, Zahnräder oder...

Allgemeines

Insolvenz:Mega Solar GmbH

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 69/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...

Allgemeines

Insolvenz:Cube Asset XIV GmbH

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 8/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...