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BfW Immobilien und Verwaltung GmbH – GF Andreas Bethe- Insolvent

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BfW Immobilien und Verwaltung GmbH, Comeniusstraße 32, 01307 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 28392
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Bethe

– wurde am 21.04.2015 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Hermann Kulzer, Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Telefax: 0351 81102 44 Telefon geschäftlich: 0351 81102 33

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.06.2015 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

die Wahl eines Gläubigerausschusses

die Frage der Unterhaltsgewährung für die Schuldnerin und deren Familie aus der Insolvenzmasse

Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149  Abs. 2 InsO)

Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

Verzicht auf Rechnungslegungstermin bei § 207 InsO

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 21.07.2015 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

533 IN 174/15 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 21.04.2015

 

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