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Bewährung für tödliche Hetzjagd

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Ein halbes Jahr nach der tödlichen Flucht eines jungen Berliners ist ein U-Bahn-Schläger zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Damit unterbot das Landgericht die Forderung der Staatsanwaltschaft um einiges. Diese hatte im Vorfeld viereinhalb Jahre Haft gefordert. Ein Mitangeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Beide wurden wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Der 21-jährige Haupttäter und der Mitangeklagte räumten ein, dass die Männer eine Schlägerei mit dem späteren Opfer und einem Begleiter angezettelt haben. Die Verfolgung von Guiseppe M., der versuchte, den Angreifern zu entkommen und dabei vor ein Auto lief und bei dem Unfall starb, bestritten die beiden jedoch.
Die beiden Männer sind den ermittlungsbehörden wohlbekannt. diese standen wegen Raub- und Körperverletzungsdelikten vor Gericht

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