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Betteln vor dem Supreme Court: Alabama will Redefreiheit für Bedürftige beschneiden

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Zwei Jahre nachdem der Oberste Gerichtshof der USA Städten das Recht eingeräumt hat, Obdachlose für das Schlafen im Freien zu bestrafen, fordert der Bundesstaat Alabama nun, auch das öffentliche Betteln nicht länger durch die Verfassung geschützt zu sehen.

In einem laufenden Berufungsverfahren argumentiert Alabama, dass Betteln bereits zur Zeit der Staatsgründung weit verbreitet kriminalisiert war und daher nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit des Ersten Verfassungszusatzes falle. Unterstützt wird der Antrag von 19 republikanischen Generalstaatsanwälten anderer Bundesstaaten.

Im Mittelpunkt steht der Fall von Jonathan Singleton, einem obdachlosen Mann aus Montgomery, der mehrfach für das Halten eines Schildes mit der Aufschrift „HOMELESS. Today it is me, tomorrow it could be you“ bestraft wurde. Die geltenden Gesetze sehen dafür Geldstrafen bis zu 500 Dollar und bis zu drei Monate Haft vor. Nach einer Sammelklage 2020 hatte ein Berufungsgericht die Anwendung dieser Gesetze vorläufig gestoppt und betont, dass Betteln eine Form geschützter Rede sei.

Alabama hält dagegen, dass Betteln historisch mit „Müßiggang“ gleichgesetzt wurde, was gesellschaftlich unerwünscht war. Man brauche heute mehr Handlungsspielraum, um dem wachsenden Problem der Obdachlosigkeit zu begegnen, heißt es in der Berufung. Die Regierung sieht sich durch die steigende Zahl von Menschen ohne festen Wohnsitz unter Druck – und will entschlossener eingreifen dürfen.

Singletons Anwälte entgegnen, dass historische Gesetze gegen Untätigkeit gerichtet waren, nicht gegen das Bitten um Hilfe als Ausdruck. Sie verweisen auf eine lange Rechtsprechungstradition, die das Betteln als durch die Verfassung geschützte Meinungsäußerung anerkennt.

Der Oberste Gerichtshof wird am 20. Februar hinter verschlossenen Türen entscheiden, ob er den Fall annimmt. Mindestens vier der neun Richter müssten dafür stimmen. Das Gericht lehnt jährlich den Großteil der eingereichten Berufungen ab.

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